Hass im Netz

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So wird eine Beschwerde abgewickelt

Sie geben zunächst eine Beschwerde auf unserer Website ein. Wenn wir für Ihre Beschwerde zuständig sind, leiten wir Ihre Beschwerde mitsamt aller Unterlagen an das Unternehmen (den Beschwerdegegner) weiter und führen ein für beide Seiten kostenloses Streitbeilegungsverfahren durch. Wenn wir für Ihre Beschwerde nicht zuständig sind, informieren wir Sie darüber, wie Sie weiter vorgehen können.

Fixe Schritte

Nicht jede Beschwerde führt zu einem Schlichtungsverfahren. Manchmal lehnt das Unternehmen die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ab oder ist nicht erreichbar. In diesem Fall erhalten Sie von uns jedenfalls eine Antwort und einen Rat, wie Sie weiter vorgehen können (Fixe Schritte).

Sie geben über unsere Website eine Beschwerde ein. Achten Sie darauf, dass Sie uns dabei alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Wir kontaktieren Sie, wenn wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen.

Wenn wir für Ihre Beschwerde zuständig sind, leiten wir ein Schlichtungsverfahren ein (Optionale Schritte). Wenn wir für Ihre Beschwerde nicht zuständig sind oder nicht alle Voraussetzungen für die Einleitung eines Schlichtungsverfahren vorliegen, teilen wir Ihnen mit, an welche anderen Stellen Sie sich wenden können und wie Sie weiter vorgehen können.

Optionale Schritte

Wenn wir ein Schlichtungsverfahren einleiten, kommt es zu weiteren Schritten (Optionale Schritte). Wir versuchen dabei eine Einigung zwischen Ihnen und dem Unternehmen zu vermitteln und können dazu auch Lösungsvorschläge machen.

Wir fordern das Unternehmen auf, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Dafür leiten wir Ihre Beschwerde und Ihre Unterlagen an das Unternehmen weiter und ersuchen das Unternehmen dazu Stellung zu nehmen.

Das Unternehmen prüft den Fall und nimmt Stellung zu Ihrer Beschwerde. Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als begründet an, wird es eine Lösung anbieten (z. B. die Ware austauschen oder den Kaufpreis zurückerstatten). Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als unberechtigt an, wird es seinen Standpunkt darlegen und eventuell eine Lösung anbieten.

Wir leiten Ihnen die Stellungnahme und eventuell den Lösungsvorschlag des Unternehmens weiter und bitten Sie dazu Stellung zu nehmen. Wir versuchen das Problem zu identifizieren, rechtlich einzuordnen und eine Einigung zwischen den Parteien zu vermitteln. Dafür sind eventuell noch weitere Stellungnahmen beider Parteien notwendig.

Im Idealfall einigen sich die Parteien auf eine Lösung des Problems. Kommt es zu keiner Einigung, machen wir eventuell einen Vorschlag zur Lösung des Problems (Lösungsvorschlag). Ein solcher Lösungsvorschlag ist mit einem Urteil in einem Gerichtsverfahren vergleichbar.

Downloads

Auskunft der KommAustria zur Vollziehung des KoPl-G

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Auskunft der KommAustria zur Vollziehung des Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) im Rahmen einer Anfragebeantwortung der Bundesministerin für EU und Verfassung

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