Eine Kündigung ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, mit der Sie mitteilen, dass Sie einen Vertrag beenden möchten. Damit sie wirksam ist, muss die Erklärung beim Unternehmen ankommen. Gleichzeitig muss das Unternehmen darauf vertrauen können, dass die Erklärung wirklich von Ihnen stammt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich ein Unternehmen überzeugen kann, dass eine Kündigung tatsächlich von der Person stammt, für die die Kündigung ausgesprochen wird. Eine Möglichkeit ist eine Unterschrift bzw. elektronische Signatur, mit der Kündigungserklärung versehen sein muss. Ein anderer Weg ist, dass die Kündigung von einer dem Unternehmen bekannten E-Mail-Adresse aus über das Kundenportal verschickt werden muss.
Eine elektronische Signatur ist eine digitale Form der Unterschrift. Sie dient dazu, die Echtheit und Unversehrtheit eines elektronischen Dokuments zu bestätigen. Es gibt drei Arten mit unterschiedlichen Sicherheitsniveaus:
Welche Form für eine Kündigungserklärung notwendig ist, richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung anlässlich des Vertragsabschlusses. Sie sollten also immer in der Vertragsbestätigung bzw. den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachsehen, ob darin etwas zur Kündigung des Vertrages geregelt wird. Meistens gibt es bestimmte Kündigungsfristen oder -termine ("Ich habe den Vertrag gekündigt. Warum endet mein Vertrag nicht sofort?"). Oft wird aber auch für die Form der Kündigung etwas bestimmtes vorgesehen.
Nicht selten ist eine einfache E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse des Unternehmens oder eine Kündigung über das Kundenkonto ausreichend. Wenn die Kündigung von der E-Mail-Adresse aus verschickt wird, die mir Ihrem Kundenkonto verbunden ist, kann bzw. muss das Unternehmen davon ausgehen, dass die Kündigungserklärung von Ihnen ausging. Gleiches gilt für eine Kündigung über das Kundenkonto, weil nur Sie (mit Ihren persönlichen Zugangsdaten wie Benutzernamen, Passwort usw.) Zugang zu Ihrem Kundenkonto haben (sollten).
Oft wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) allerdings festgehalten, dass eine Kündigung "schriftlich" erfolgen muss. Nach § 6 Abs 1 Z 4 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) darf auch keine strengere Form als die Schriftform vereinbart werden. Wenn in Österreich von "schriftlich" die Rede ist, bedeutet dies rechtlich, dass die Kündigung unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein muss. In diesem Fall reicht eine einfache E-Mail also nicht. Sie müssen entweder einer unterschriebene Kündigung schicken oder Ihre elektronisch erstellte Kündigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren.
Es gibt bestimmte Webseiten, über die leicht Kündigungserklärungen erstellt und verschickt werden können (z. B. https://www.online-kuendigen.at/). Kündigungen über solche Kündigungsservices müssen akzeptiert werden, sofern die Kündigung den vertraglich vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Formerfordernissen entspricht.
Wenn Sie einen Drittdienstanbieter wie onlinekündigen.at nutzen, wird Ihre Kündigung von einer dem Unternehmen nicht bekannten E-Mail-Adresse geschickt. In der Praxis kann dies dazu führen, dass Ihre Kündigung nicht akzeptiert wird, da die verwendete E-Mail-Adresse nicht bekannt ist und somit nicht sichergestellt werden kann, ob die Erklärung tatsächlich von Ihnen stammt. Um dies zu vermeiden, können Sie Ihre Kündigung über diese Dienste mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria) absenden. Somit kann das Unternehmen sicherstellen, dass die Erklärung tatsächlich von Ihnen stammt.
Tipp: Wenn Ihre rechtlich wirksame Kündigung abgelehnt wird, wenden Sie sich an die Internet Ombudsstelle, um Unterstützung zu erhalten.
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Letzte Änderung: 28.01.2026