Muss ich für einen angeblich kostenlosen Vertrag bezahlen?

  • Ein kostenpflichtiges Abo oder eine Mitgliedschaft ist nur dann verbindlich, wenn der Anbieter Sie deutlich auf die Kosten hinweist.
  • Der Bestell-Button muss gemäß der "Button-Lösung" klar mit "Zahlungspflichtig bestellen", "Jetzt Kaufen" oder einer ähnlichen Formulierung beschriftet sein.
  • Fehlt dieser Hinweis, sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet. Formulierungen wie "Anmelden", "Bestellen" oder "Registrieren" sind nicht ausreichend, selbst wenn die Buchung auf eine Zahlung hindeutet.

Wenn Sie ein kostenpflichtiges Abonnement oder eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließen, muss Sie der Anbieter beim Abschluss des Abos oder bei der Anmeldung für die Mitgliedschaft auf diese Kostenpflicht hinweisen. Dazu muss der Button (Schaltfläche) bei der Registrierung klar mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“, „Jetzt Kaufen“, „Kostenpflichtig registrieren“, „Kauf bestätigen“ oder mit einer ähnlichen Formulierung beschriftet sein („Button-Lösung“). Ansonsten gehen Sie keine unbedingte Zahlungsverpflichtung ein und der Anbieter kann nicht auf die Bezahlung des Abos oder der Mitgliedschaft bestehen. Diese gesetzliche Regelung der „Button-Lösung“ gemäß § 8 Abs 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) soll verhindern, dass Sie unbewusst oder irrümlich irgendwelche Zahlungsverpflichtungen eingehen (vermeintliche „Gratis“-Angebote).

Wenn der Button (Schaltfläche) nur mit den Worten „Anmelden“, „Bestellen“, „Registrieren“, „Weiter“ oder ähnlichen Worten beschriftet ist, müssen Sie nicht bezahlen, selbst wenn man aus den Begleitumständen der Buchung bzw. Bestellung eine Zahlungsverpflichtung ableiten könnte (EuGH C‑249/21, Furhrmann-2-GmbH). Eine Beschriftung des Bestellbuttons mit „Anmelden“, „Bestellen“, „Registrieren“, „Weiter“ usw. führt zur schwebenden Unwirksamkeit des Vertrags: Sie sind grundsätzlich nicht an den Vertrag gebunden und müssen auch nichts bezahlen. Sie können jedoch am Vertrag festhalten und den Vertragsabschluss nachträglich bestätigen. In diesem Fall müssen Sie aber natürlich auch das vereinbarte Entgelt bezahlen.

Beispiel: Albert will sich für eine Premium-Mitgliedschaft bei einer Dating-Plattform registrieren. Er muss dazu auf der Website seinen Namen und seine E-Mail-Adresse angeben. Daneben wird ein Preis von € 39,90 pro Monat für die Premium-Mitgliedschaft angezeigt. Albert schließt die Registrierung ab, indem er am Ende des Anmeldeformulars auf den Button „Jetzt registrieren“ klickt.

Der von Albert geschlossene Vertrag ist schwebend unwirksam. Wenn Albert den Vertragsabschluss nicht bestätigt, kann die Dating-Plattform die Mitgliedgebühr von € 39,90 nicht fordern, weil der Button „Jetzt registrieren“ nicht den gesetzlichen Bestimmungen („Button-Lösung“) entspricht und damit nicht ausreichend auf eine Kostenpflicht hingewiesen wird. 

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Letzte Änderung: 13.03.2025