Kann ich die Online-Buchung eines Sprachkurses widerrufen?

Ein Auslandsemester, der Wunsch sich weiterzubilden oder gar die Notwendigkeit eines Sprachkenntnis-Nachweises für einen Aufenthaltstitel: es gibt viele Gründe, wieso man einen Sprachkurs besuchen will. Die Anmeldung für den Sprachkurs erfolgt dabei meistens online über die Website der Sprachschule. Können Sie aber die Buchung eines Sprachkurses stornieren, wenn Sie es sich noch einmal anders überlegt haben?

Das Angebot von Sprachschulen verlagert sich immer mehr in den digitalen Bereich. Sprachkurse werden nicht mehr nur in den Räumlichkeiten der Sprachschule („in Präsenz“), sondern vielfach auch online über Videokonferenz-Tool abgehalten. Egal in welcher Form der Sprachkurs durchgeführt wird: ein Sprachkurs wird mittlerweile meist online gebucht. Wenn Sie einen solchen Sprachkurs aber überhastet gebucht haben, stellt sich die Frage: Können Sie Ihre Online-Buchung noch rückgängig machen? Haben Sie vom Gesetz her das Recht, den Vertrag zu widerrufen?

Widerrufs des Vertrags möglich?

Das gesetzliche Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) gibt Ihnen das Recht, aus einem online abgeschlossenen Vertrag mit einem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen auszusteigen. Es gilt grundsätzlich sowohl für Kaufverträge als auch für Dienstleistungsverträge. Das Gesetz kennt aber einige Ausnahmen von diesem gesetzlichen Rücktrittsrecht. Im Fall von online gebuchten Sprachkursen ist die Ausnahmeregelung des § 18 Absatz 1 Ziffer 10 Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) relevant:

§ 18 Absatz 1 Ziffer 10 Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetz

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei [...] Verträgen über […] Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist [...]

Diese Bestimmung sieht eine Ausnahme vom gesetzlichen Rücktrittsrecht für bestimmte Arten von Verträgen vor, nämlich für:

  • Verträge über Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken
  • Verträge über die Beförderung von Waren
  • Verträge über die Vermietung von Kraftfahrzeugen
  • Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken
  • Verträge über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden

In all diesen Fällen ist das Rücktrittsrecht aber nur dann ausgeschlossen, wenn für die Erfüllung des Vertrags ein bestimmter Termin oder ein bestimmter Zeitraum vertraglich vereinbart wurde. Die Erwägung hinter dieser Ausnahmebestimmung ist, dass das Unternehmen für diesen Zeitraum oder Zeitpunkt nur bestimmte Kapazitäten (Plätze) bereitstellt. Diese Plätze können im Fall eines Widerrufs möglicherweise nicht leicht an andere Kund:innen weitergegeben werden. Aufgrund dieser Ausnahmebestimmung können Sie etwa Hotelbuchungen oder Ticketkäufe nicht widerrufen, da für die Erbringung der Dienstleistungen (nämlich Ihre Beherbergung im Hotel oder die Abhaltung des Konzerts) typischerweise ein bestimmter Zeitraum bzw. ein bestimmter Termin vereinbart wird: Sie buchen das Hotel ja für bestimmte Tage; das Konzert wird an einem bestimmten Tag abgehalten usw.

Sprachkurs als Freizeitdienstleistung?

Die Ausnahmebestimmung des § 18 Abs 1 Z 10 FAGG gilt wie gesagt unter anderem für Verträge über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden (sogenannte "Freizeitdienstleistungen"). Welche Verträge konkret darunterfallen, wird vom Gesetz nicht weiter geregelt. Dass darunter nicht sämtliche Verträge über Dienstleistungen fallen, die in Ihrer Freizeit erbracht werden, ergibt sich aus § 18 Abs 2 FAGG. Diese Bestimmung enthält nämlich eine Ausnahmeregelung für Verträge über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, die von den Professionisten typischerweise auch in Ihrer Freizeit (d.h. außerhalb Ihrer Arbeitszeit) erbracht werden. Diese Verträge sollen aber dennoch nicht als „Verträge über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden“ im Sinne des § 18 Abs 1 Z 10 FAGG qualifiziert werden. Denn sonst wäre die Ausnahmebestimmung des § 18 Abs 2 FAGG gar nicht erforderlich.

Fraglich ist, ob Sprachkurse als "Freizeitdienstleistungen" gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG zu verstehen sind. Soweit Sie einen Sprachkurs rein aus Interesse (als reines "Privatvergnügen") buchen, ist dies wohl der Fall. Wenn Sie einen Sprachkurs hingegen für berufliche Zwecke buchen oder um einen Nachweis gegenüber einer Behörde erbringen zu können, kann man der Charakter einer „Freizeit-Dienstleistung“ in Zweifel ziehen. Sollte für die Sprachschule also objektiv erkennbar sein, dass Ihr Besuch des Sprachkurses in keinem Zusammenhang mit Ihrer Freizeit steht, haben Sie ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Denn der Sprachkurs stellt dann keine Dienstleistung darstellt, die im Zusammenhang mit Ihrer Freizeitbetätigung erbracht wird.

Widerrufsrecht nur in Ausnahmefällen

Wenn Sie einen Sprachkurs aus reinem Interesse und für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 01.10.2021 bis 31.01.2022) oder für bestimmte Termine buchen, haben Sie daher normalerweise kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Wenn bei der Buchung des Sprachkurses hingegen noch kein bestimmter Termin für den Sprachkurs vereinbart wurde, sondern Ihnen vielmehr die Inanspruchnahme des Sprachkurses innerhalb einer längeren Frist freigestellt wird (im Sinne eines Gutscheins), können Sie den Vertrag sehr wohl innerhalb von 14 Tagen nach der wirksamen Buchung widerrufen. In diesem Fall musste das Unternehmen auch noch keinen konkreten Platz für Sie reservieren.

Viele Sprachkurse sehen auch ein Storno- oder Umbuchungsrecht in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch vor. Möglicherweise können Sie sich also auf ein solches Storno- oder Umbuchungsrecht berufen, wenn Sie die Online-Buchung eines Sprachkurses rückgängig machen wollen. Ansonsten können mit der Sprachschule eventuell vereinbaren, dass Sie einen Sprachkurs nur besuchen wollen, wenn Sie die Zusage zur Einreise in ein bestimmtes Land oder die Zusage für einen bestimmten Job erhalten. In diesem Fall vereinbaren Sie also ein individuelles vertragliches Rücktrittsrecht (Stornorecht), auf Basis dessen Sie eine Buchung später noch widerrufen können.

Expertentipp:
Lesen Sie vor der Buchung in den AGB nach, ob ein vertragliches Storno- oder Umbuchungsrecht besteht.

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