Neuer Themen-Bereich der Internet Ombudsstelle: "Hass im Netz"

Anfang des Jahres 2021 trat in Österreich das Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ in Kraft. Es soll Opfern einen effektiveren Schutz vor Hasspostings im Internet bringen und die Strafbarkeit einzelner Phänomene klarer fassen. Da sich Betroffene von Hass im Netz und Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch an die Internet Ombudsstelle wenden, wollen wir rechtliche Informationen zu Hass im Netz zur Verfügung stellen.

Die Internet Ombudsstelle bietet seit Kurzem einen neuen Themen-Bereich zum Thema „Hass im Netz“ auf ihrer Website an. In sechzehn häufig gestellte Fragen (FAQs) werden rechtliche Fragen zu Hass-Inhalten, Beleidigungen und Nacktfotos im digitalen Raum erörtert. Die FAQs behandeln unter anderem typische Fälle von Hass im Netz und die Neuerungen durch das Anfang 2021 in Kraft getretene Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG), wie z.B. das neue Mandatsverfahren nach § 549 Zivilprozessordnung oder das „Up-Skirting“-Verbot gemäß § 120a Strafgesetzbuch.

Im ersten Abschnitt der FAQs werden typische Fälle von Hass im Netz anhand einzelner Fragen behandelt. So finden Sie etwa Antworten auf die Frage, ob und wie Sie sich gegen beleidigende Inhalte im Netz oder untergriffige Privatnachrichten zur Wehr setzen können, sowie auf die Frage, was Sie gegen die unerwünschte Veröffentlichung von Nacktfotos machen können. Sie finden aber auch eine Antwort auf die Frage, was Sie tun können, wenn Sie auf verhetzende oder rassistische Inhalte im Internet stoßen.

Im zweiten Abschnitt der FAQs werden die konkreten Maßnahmen, die Sie gegen Hass im Netz ergreifen können, dargestellt. Sie erfahren, wie Sie beleidigende Inhalte im Netz am besten dokumentieren und wie Sie etwa eine Strafanzeige erstatten oder eine Privatanklage erheben können. Eine Frage ist dem neuen Mandatsverfahren nach § 549 Zivilprozessordnung gewidmet, das Sie mit einem ausgefüllten Formular beim Bezirksgericht einleiten können. Sie erfahren auch, ob Sie eine Entschädigung fordern können, wenn Sie selbst von Hass im Netz betroffen sind. Schließlich erklären wie Ihnen, was sich hinter dem Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) verbirgt und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie selbst von Hass im Netz betroffen sind.

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