Es ist ein Vorteil der SEPA-Lastschrift gegenüber einer Überweisung oder einer Kreditkartenzahlung, dass Sie eine SEPA-Lastschrift ohne Weiteres zurückbuchen lassen können.
Sie können eine SEPA-Lastschrift (d. h. eine Abbuchung aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats) innerhalb von acht Wochen rückgängig machen (Recht auf bedingungslose Rückerstattung). Sie müssen dazu Ihre Bank kontaktieren und der konkreten Abbuchung (Lastschrift) widersprechen (§ 71 Abs 1 Zahlungsdienstegesetz 2018). Eine Begründung für die Rückbuchung müssen Sie nicht angeben. Sie können eine Abbuchung aber wie gesagt nur dann „zurückholen“, wenn es sich um eine Lastschrift aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats handelt. Bei einer Überweisung oder einer Kreditkartenzahlung gelten andere Regeln.
Wenn Sie einer SEPA-Lastschrift bei Ihrer Bank widersprechen, sollten Sie sich sicher sein, dass das Unternehmen keine begründete Zahlungsforderung gegen Sie hat und Sie keine Zahlungen beim betreffenden Unternehmen offen haben. Für die Rückbuchung fällt nämlich eine Rücklastschriftgebühr an, die das abbuchende Unternehmen tragen muss.
Achtung! Bei einem Widerspruch gegen eine Lastschrift muss das abbuchende Unternehmen eine Rücklastschriftgebühr bezahlen. Wenn Sie eine Lastschrift zu Unrecht zurückbuchen lassen, wird Ihnen das Unternehmen diese Rücklastschriftgebühr in Rechnung stellen.
Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat widerrufen oder kündigen wollen, sollten Sie das Unternehmen kontaktieren, dem Sie das Lastschriftmandat (die Einzugsermächtigung) erteilt haben. Geben Sie dabei Ihre persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) und Ihre IBAN (Kontonummer) sowie nach Möglichkeit die jeweilige Mandatsreferenz an. Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat auch über Ihre Bank sperren lassen, nur wird das abbuchende Unternehmen dann dennoch (vergeblich) versuchen, Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Sie sollte daher primär den Weg über das abbuchende Unternehmen gehen, um ein SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen.
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Letzte Änderung: 12.03.2026