Bei der Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ bezahlen Sie den Kaufpreis erst, nachdem Sie die Ware und die Rechnung erhalten haben. Es handelt sich daher um eine sehr sichere Zahlungsart. Sie müssen allerdings darauf achten, den Rechnungsbetrag rechtzeitig zu überweisen.
Üblicherweise müssen Sie den Kaufpreis innerhalb einer Frist von 14 oder 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlen. In der Rechnung wird meist eine Zahlungsfrist bzw. ein Zahlungsziel angegeben. Wenn auf der Rechnung keine Zahlungsfrist angegeben wird, müssen den Kaufpreis innerhalb eines angemessenen Zeitraums bezahlen. Wenn Sie den Kaufvertrag nicht widerrufen, sollten Sie die Rechnung jedenfalls rechtzeitig zu bezahlen. Ansonsten kann Ihnen das Unternehmen Mahnspesen und Verzugszinsen verrechnen. Außerdem sollten Sie bei der Überweisung darauf achten, den richtigen Verwendungszweck (Rechnungsnummer o. Ä.) anzugeben, damit der überwiesene Betrag Ihrer Rechnung richtig zugeordnet werden kann.
Die Zahlungsart "Kauf auf Rechnung" ist von der sehr weit verbreiteten Zahlungsart "Klarna - In bis zu 30 Tagen bezahlen" zu unterscheiden. Bei "Klarna" wird die Rechnung nicht vom Unternehmen (Ihrem Vertragspartner), sondern von „Klarna“ ausgestellt. Denn das Unternehmen überträgt seine Forderung gegen Sie auf Zahlung des Kaufpreises an Klarna. Im Gegenzug erhält das Unternehmen von Klarna sofort den Kaufpreis abzüglich einer Provision für Klarna (in Höhe von ein paar Prozent). Nachdem Sie die Rechnung von Klarna erhalten haben, müssen Sie den Kaufpreis an Klarna bezahlen. Sie wurden dann nämlich über die Abtretung der Forderung verständigt und wissen, dass Sie an den neuen Gläubiger (Klarna) bezahlen müssen.
Achtung! Klarna hat keinen tieferen Einblick in Ihr Vertragsverhältnis mit dem Onlineshop und kann daher nicht beurteilen, ob die Kaufpreisforderung zurecht besteht. Klarna fordert daher vielleicht den Kaufpreis auch dann noch, wenn Sie den Vertrag bereits widerrufen haben oder Gewährleistungsansprüche haben.
Im Unterschied zum herkömmlichen "Kauf auf Rechnung" haben Sie es bei einer Bezahlung über "Klarna" mit zwei Unternehmen bzw. Ansprechpartnern zu tun. Einerseits das Unternehmen, das Ihnen eine Ware schickt oder eine Leistung erbringt. Andererseits den schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna, an den Sie den Kaufpreis bezahlen müssen. Es kann vorkommen, dass Sie sich bei Problemen daher mit beiden Unternehmen herumschlagen müssen. Denn wenn es zu Problemen im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Kaufvertrag kommt (z. B. Sie machen einen Vertragswiderruf geltend oder das gelieferte Produkt ist fehlerhaft), wird das Problem oft nicht vom Onlineshop an Klarna kommuniziert. Klarna fordert dann weiterhin die Bezahlung des Kaufpreises, obwohl Sie Einwendungen aus dem ursprünglichen Kaufvertrag erhoben haben.
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Letzte Änderung: 05.11.2025