Seit einiger Zeit werden von den Banken sogenannte Debitkarten (z. B. "Debit Mastercard", "Visa Debit", "Klarna Card" usw.) ausgegeben. Auf den ersten Blick wirkt die Debitkarte durch das Anbieter-Logo von Visa oder Mastercard wie eine Kreditkarte. Das Visa- oder MasterCard Logo allein macht die Debitkarte aber nicht zu einer Kreditkarte, da die Abbuchung weiterhin direkt vom Konto erfolgt.
Ein großer Unterschied zu den "Bankomatkarten" oder "Maestro-Karten" von früher besteht darin, dass Debitkarten eine 16-stellige Kartennummer aufweisen, mit der Sie online bezahlen können (wie mit einer Kreditkarte). Für Zahlungen im Internet benötigen Sie auch die 3-stellige Prüfnummer (CVV- oder CVC-Nummer – Card Validation Code), die Sie ebenso auf der Karte finden.
Sie müssen die 16-stellige Kartennummer von Ihrer IBAN ("International Bank Account Number") unterscheiden. Die internationale Bankkontonummer (IBAN) gestaltet den Zahlungsverkehr international einheitlich. Die IBAN ist auch auf der Debitkarte, auf allen Kontoauszügen sowie im Internetbanking ausgewiesen. Wer in Österreich ein Bankkonto hat, hat auch eine IBAN.
Ein wichtiger Unterschied zu Kreditkarten besteht auch darin, dass Sie bei Debitkarten über keinen Einkaufsrahmen verfügen. Sie können nur so viel ausgeben, wie auf Ihrem Konto verfügbar ist. Bei einer Kreditkarte gewährt Ihnen der Kartenaussteller hingegen tatsächlich insofern einen Kredit, als Sie (innerhalb eines Einkaufsrahmens) Geld ausgeben können, die Ausgaben aber erst später einmal im Monat in einer Sammelabrechnung vom Konto abgebucht werden (“pay later”). Sie erhalten also ab der Zahlung mit Kreditkarte bis zur Abbuchung von Ihrem Girokonto also eine Art unverzinsten Kredit.
Es gibt bestimmte Fälle, in denen unberechtigte Kartenabbuchungen zurückgefordert werden können. Man nennt dieses Rückforderungsverfahren auch "Chargeback"-Verfahren (siehe "Kann ich eine Kreditkartenzahlung rückbuchen lassen?"). Es geht dabei um Fälle, in Sie eine Zahlung tatsächlich freigegeben haben, aber aus bestimmten Gründen eine Rückbuchung gerechtfertigt ist, z. B.
In diesen Fällen können Sie bei Ihrem Kartenanbieter eine Rückbuchung ("Chargeback") beantragen. Nach Informationen von Mastercard ("Chargeback-Verfahren: Unberechtigte Abbuchungen wieder zurückholen") funktioniert dieses Rückbuchungsverfahren sowohl bei Mastercard-Kreditkarten als auch bei der Debit Mastercard. Auch laut Finanztip ist es egal, ob Sie mit einer Debitkarte oder einer „echte“ Kreditkarte bezahlt haben. Beim Rückfordern von Kreditkartenzahlungen werden sie gleichbehandelt.
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Letzte Änderung: 12.11.2025