Abo-Fallen durch WAP-Billing – So schützen Sie sich vor ungewollten Mehrwertdiensten!
Immer wieder berichten Verbraucher:innen von unerklärlichen Kosten auf ihrer Mobilfunkrechnung. Unter dem Titel “Drittanbieter” oder “Mehrwertdienste” finden sich Rechnungsposten zu angeblichen Abos bei Drittanbietern. Die bekanntesten Anbieter solcher Mehrwertdienste heißen "Cookies Factory Srl", "Infinite Plus SAS" oder "Business Fleet s.r.o". Doch wie kommt es zu diesen ungewollten Abos? Und was können Sie dagegen tun?
Hinter ungewollten Abos, die auf der Mobilfunkrechnung abgerechnet werden, verbirgt sich oft eine bestimmte Möglichkeit des Bezahlens: Das sogenannte WAP-Billing (aus dem Englischen „Wireless Application Protocol“). Diese Zahlungsmethode gibt es bereits seit dem Ende der 1990er Jahre.
Was ist WAP-Billing?
WAP-Billing ist eine Abrechnungsmethode, bei der Entgelte für digitale Dienste über die Handyrechnung oder das Prepaid-Guthaben verrechnet werden. Es handelt sich um eine Form von "Zahlen per Handyrechnung". Dabei erkennt der Anbieter Ihre Mobilfunknummer automatisch über das Mobilfunknetz. Ein Klick reicht aus, um einen kostenpflichtigen Dienst zu aktivieren – ohne dass Sie aktiv Zahlungsdaten eingeben müssen oder eine separate Anmeldung erforderlich ist. Im Unterschied dazu erfolgt beim sogenannten “WEB-Billing” die Zahlung, indem Sie zunächst Ihre Handynummer und anschließend den auf Ihre Telefonnummer erhaltenen SMS-Code auf einer Webseite eingeben. Typische digitale Inhalte, die mittels „WAP-Billing“ abgerechnet werden, sind z. B. Horoskope, Klingeltöne, Spiele oder Gewinnspiele. Die Kosten dafür werden direkt Ihrer monatlichen Handyrechnung hinzugefügt oder vom Prepaid-Guthaben abgezogen. Das klingt bequem, birgt aber Risiken.
Was ist eine WAP-Billing-Falle?
Manche Anbieter machen sich „WAP-Billing“ zunutze, um Sie in eine Abo-Fallen zu locken. Dabei gehen Sie durch eine irreführende Gestaltung von Webseiten oder Werbeanzeigen unbewusst zahlungspflichtige Verträge ein. Zu den bekannten Anbietern solcher Dienste zählen neben Cookies Factory Srl etwa auch Infinite Plus SAS oder Business Fleet s.r.o. Teilweise treten die Anbieter auch unter wechselnden Namen oder Submarken auf. Diese Anbieter bieten oft digitale Inhalte wie Videos, Spiele, Klingeltöne oder „exklusive“ Tipps an, wobei die Kosten häufig im Kleingedruckten oder in unklaren Formulierungen versteckt wird.
Eine weit verbreitete Methode ist auch das sogenannte Clickjacking. Dabei wird der eigentlich sichtbare Button oder Link (z. B. ein "Play"- oder "Weiter"-Button) so manipuliert, dass man mit dem Klick auf den Button oder Link technisch einen kostenpflichtigen Dienst aktiviert. Sie glauben auf eine harmlose Schaltfläche zu klicken, doch aktivieren tatsächlich im Hintergrund ein kostenpflichtiges Abo.
Viele Nutzer:innen bemerken den Abschluss eines kostenpflichtigen Dienstes dann, wenn sie eine Bestätigungs-SMS oder E-Mail erhalten. In dieser Nachricht wird auf den Dienst und die damit verbundenen Kosten hingewiesen. Sie soll als Nachweis für den Vertragsabschluss dienen – für viele Betroffene ist dies jedoch der erste Moment, in dem sie überhaupt erfahren, dass ein kostenpflichtiger Dienst aktiviert wurde. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits Kosten entstanden, die automatisch über die Handyrechnung abgebucht werden.
Abrechnung über mobileinfo (DIMOCO Payments GmbH)
In den Bestätigungs-SMS oder E-Mails, die die Betroffenen erhalten, fällt häufig der Name mobileinfo. Das ist eine Marke der DIMOCO Payments GmbH – einem österreichischen Zahlungsinstitut. Dieses fungiert als technische Brücke (Payment Service Provider) zwischen dem Diensteanbieter und dem Mobilfunkanbieter. DIMOCO wickelt den Zahlungsverkehr ab, ist aber selbst kein Dienstleistungs- oder Drittanbieter und somit auch nicht der eigentliche Vertragspartner. Dennoch kann die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen sinnvoll sein, wenn Sie in eine WAP-Billing-Falle getappt sind.
Muss ich für das Abo bezahlen?
Nach § 8 Abs 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) müssen Sie, unmittelbar bevor Sie Ihre Bestellung absenden, klar und deutlich über die Zahlungsverpflichtung informiert werden müssen ("Button-Lösung"). Das bedeutet, dass der Bestellbutton eindeutig mit Formulierungen wie "zahlungspflichtig bestellen" oder einer vergleichbaren, unmissverständlichen Formulierung beschriftet sein muss. Wird diese "Buttonpflicht" nicht eingehalten, kommt kein gültiger Vertrag zustande. Sie sind in diesem Fall nicht an die Bestellung gebunden und müssen auch nicht dafür bezahlen.
Sicherheitshalber können Sie dem Dienstanbieter aber auch den Widerruf des Vertrags erklären. Für online abgeschlossene Verträge gilt nämlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ("Was ist das gesetzliche Widerrufsrecht?"). Innerhalb von 14 Tagen können Sie den Abschluss eines online abgeschlossenen Vertrags ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sie können sich dann auch aus diesem Grund auf die Unwirksamkeit des Vertrags berufen und abgebuchte Beträge zurückverlangen.
Was können Betroffene tun?
- Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter: Kontaktieren Sie den Abo-Anbieter schriftlich (am besten per E-Mail) und fordern Sie die Rückbuchung der unrechtmäßig verrechneten Beträge. Erklären Sie, dass das Abo nicht rechtmäßig zustande gekommen ist und Sie weder über die Kosten informiert wurden noch per Button einem Vertrag zugestimmt haben. Suchen Sie dazu im Internet nach dem Namen, der auf Ihrer Handyrechnung oder in der SMS- oder E-Mail-Benachrichtigung steht. Wenn in Ihrem Fall mobileinfo die Zahlung abwickelt, sollten Sie sich direkt an das Zahlungsinstitut wenden und eine Rückerstattung der Beträge fordern.
- Einspruch gegen die Telefonrechnung beim Mobilfunkanbieter: Wenden Sie sich direkt an Ihren Mobilfunkanbieter und fordern Sie diesen auf, die Zahlungen zu stoppen und die unrechtmäßig abgebuchten Beträge zu erstatten. Eine Vorlage für einen Rechnungseinspruch können Sie hier herunterladen.
- Schlichtungsverfahren bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR): Reagiert der Mobilfunkanbieter nicht oder verweigert dieser die Rückerstattung, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Kommunikationsdienste der RTR wenden. Das Schlichtungsverfahren bei der RTR ist für Sie als Konsument:in kostenlos. Mit dem Einspruch gegen die Telefonrechnung bei Ihrem Mobilfunkanbieter können Sie auch zeitgleich einen Aufschub der Fälligkeit bei der RTR beantragen. Wird Ihnen dieser von der RTR bestätigt, müssen Sie den strittigen Betrag vorerst nicht bezahlen.
- Schlichtungsverfahren bei der Internet Ombudsstelle: Erstattet Ihnen der Diensteanbieter die abgebuchten Beträge nicht zurück, können Sie eine Beschwerde bei der Internet Ombudsstelle einreichen. Wir können das Unternehmen dann zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren auffordern. Das Schlichtungsverfahren bei der Internet Ombudsstelle ist für alle Beteiligten freiwillig und kostenlos. Vergessen Sie nicht, uns mit der Beschwerde auch alle relevanten Unterlagen sowie Ihre Telefonnummer, die für das Zahlen per Handyrechnung verwendet wurde, zukommen zu lassen.
- Sperre für Mehrwertdienste einrichten: Mobilfunkanbieter bieten die Möglichkeit, das Handy für solche Drittanbieterabrechnungen sperren zu lassen. Das verhindert künftige ungewollte Abbuchungen. Die Bezeichnung dieser Sperren kann je nach Mobilfunkanbieter variieren. Oft werden Begriffe wie „Drittanbieter“, „Mehrwertdienste“ oder „Bezahlen per Handyrechnung“ verwendet.
A1: Bezahlen per Handyrechnung: So verwaltest du deine Abos
Drei: Wie kann ich Dienste von Drittanbietern verwalten?
Magenta: Bezahlen per Handyrechnung