"Ghost-Stores" - ein problematisches Phänomen

In letzter Zeit verzeichnet die Internet Ombudsstelle einen Anstieg von Beschwerden zu bestimmten Online-Shops, die sich als vermeintlich familiengeführte Modegeschäfte tarnen und dabei emotionale Abschieds- und Traditionsnarrative nutzen („Schweren Herzens schließen wir unsere Filiale“, „Wegen Krankheit können wir unsere Dienste nicht mehr anbieten“). Tatsächlich handelt es sich bei diesen Online-Shops aber gar nicht um lokale Betriebe. Daher werden diese Online-Shops auch als “Ghost Stores” bezeichnet. 

Ghost-Stores setzen in Ihrem Auftreten auf „Heimatliebe“, „Qualitätsware“ und erwähnen direkt in der URL oftmals eine bestimmte Stadt (z.B. www.linden-innsbruck.com, www.huber-wien.com). So wird versucht, den Eindruck zu erwecken, dass es in der jeweiligen Stadt einen physischen Store bzw. eine Niederlassung gäbe. Dieser Auftritt wird meistens durch KI-generierte Bilder gestützt, welche Konsument:innen glauben lassen sollen, es gäbe den Shop tatsächlich. Zusätzlich wird mit gezielten Werbungen („handgefertigt“, „Made in Austria“) suggeriert, dass die Ware in Österreich produziert oder zumindest aus Österreich versendet wird.

Keine Unternehmen aus Österreich

Tatsächlich stecken hinter diesen Ghost-Stores keine lokalen Unternehmer:innen, sondern vermutlich Unternehmen aus Fernost. Oft kann man es nicht genau sagen, denn meistens werden im Impressum gar keine Informationen oder keine richtigen Unternehmensdaten angegeben (z. B. falsche UID-Nummern oder nicht erreichbare Telefonnummern). Manchmal haben Ghost-Stores auf der Startseite eine Adresse im Inland stehen - oft aber ohne Hausnummer! Durch die fehlende (vollständige) Adresse wird Konsument:innen die Möglichkeit genommen, mittels Google Maps oder anderen Kartendiensten zu überprüfen, ob an der hinterlegten Adresse tatsächlich ein physischer Store existiert.

Um die Seriosität eines Online-Shops einzuschätzen, kann eine Überprüfung der UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) helfen, sofern eine solche auf der Website angegeben wird. Dazu kann folgendes Tool verwendet werden. Wenn die UID-Nummer nicht existiert, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen unseriösen Anbieter. Eine UID-Nummer ist landesgebunden. Würde es sich daher um einen echten Shop mit Sitz in Österreich handeln, so müsste die UID-Nummer mit AT beginnen und folgendem Aufbau folgen: 

[Länderkennzeichen]: AT 
[Weitere Stellen]: U und 8 Stellen 

Ein exemplarisches Beispiel für eine gültige UID wäre: ATU63267618 (0815.at
Ein exemplarisches Beispiel für eine ungültige UID wäre: ATU99999999 (gruber-graz.at

Lieferung aus China

Nach aufgegebener Bestellung bei solchen Ghost-Stores kommt es häufig zur ernüchternden Enttäuschung: Bestellungen werden gar nicht versendet oder kommen erst nach langen Lieferzeiten an. Überprüft der:die Konsument:in den Trackinglink wird klar, dass die Ware nicht in Österreich produziert wurde, sondern meist aus dem asiatischen Raum geliefert wird. Die vermeintlich in Österreich produzierten Waren werden nämlich in aller Regel in Asien produziert und nur über die ansprechende Website des Ghost-Stores vertrieben. Aus diesem Grund können die Produkte auch sehr günstig angeboten werden.  

Lieferungen aus China bringen aber eine Reihe von Problemen mit sich. Erstens werden bei der Produktion von Waren oft nicht branchenübliche Qualitätsstandards eingehalten. So können Kleidungsstücke noch chemische Rückstände enthalten, die beim Verkauf vor Ort nicht üblich wären. Zweitens ist die Rücksendung der Produkte (z. B. im Fall des Widerrufs oder der Gewährleistung) praktisch kaum möglich. So werden für Rücksendungen keine Rücksendeadresse bekanntgegeben, keine Rücksendelabels bereitgestellt, sondern stattdessen nur ein Rabatt angeboten. Drittens können für die Einfuhr der bestellten Artikel in die EU zusätzliche Kosten (z. B. Einfuhrumsatzsteuer, eine Servicegebühr des Paketdienstes usw.) anfallen.

Vorsicht vor Zahlung per Überweisung!

Ghost-Stores bieten auf der Website häufig verschiedene Zahlungsmodalitäten (Klarna, PayPal, Kreditkarte) an. Oft werden diese Zahlungsarten bei Aufgabe der Bestellung aber dann nicht mehr angezeigt oder es treten Probleme auf („Diese Zahlungsmethode ist momentan nicht verfügbar“, „Es gab ein Problem bei der Verarbeitung Ihrer Zahlung“). Auch diese Vorgehensweise ist bekannt und wird gezielt eingesetzt, um Konsument:innen letztendlich dazu zu bewegen, mittels Überweisung zu bezahlen. Ghost-Stores machen dies auch bewusst, um sich so vor eventuellen „Chargebacks“ oder PayPal-Käuferschutzanträgen zu schützen.

Eine Bezahlung mit Überweisung sollte aber unbedingt vermieden werden. Eine Überweisung kann im Regelfall nur mit Zustimmung des Überweisungsempfängers rückgängig gemacht werden. Darüber hinaus verrechnen Banken eine Gebühr für die (versuchte) Rückbuchung. Diese Gebühr wird auch verrechnet, wenn die Überweisung nicht erfolgreich rückgebucht werden konnte. Allgemein sind die Chancen, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen, gering.

Irreführende Geschäftspraktiken

Der Umstand, dass Ghost-Stores vortäuschen, der Online-Auftritt eines lokalen Geschäfts zu sein bzw. von einem Unternehmen mit Sitz in Österreich betrieben zu werden, stellt eine irreführende Geschäftspraxis dar. Denn der:die Durchschnittsverbraucher:in wird über die Identität des Unternehmens hinter dem Ghost-Store sowie über die geografische oder kommerzielle Herkunft der verkauften Produkte getäuscht (vgl. §2 Absatz 1 UWG). Einfach formuliert: Durch den Auftritt eines Ghost-Stores („Heimatsnahe österreichische Produkte“, „Traditionsbetriebe“) wird ein Produkt gekauft, welches der:die Konsument:in nicht gekauft hätte, wenn er:sie gewusst hätte, dass die Ware nicht aus Österreich stammt, sondern in China produziert und aus China geliefert wird. Außerdem gelten Behauptungen, dass der Gewerbetreibende demnächst sein Geschäft aufgeben oder seine Geschäftsräume verlegen werde, obwohl er dies keineswegs beabsichtigt, jedenfalls als irreführende Geschäftspraxis (siehe Anhang I Z 15 zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG). 

Fazit und Ausblick

Ghost-Stores sind ein präsentes und immer größer werdendes Phänomen. Auch wenn die Probleme bekannt sind und die rechtliche Einordnung klar ist, gestaltet sich eine Verfolgung der jeweiligen Shops schwierig, da die Websiten typischerweise über Internet-Service-Provider mit Sitz in einem außereuropäischen Staat registriert werden. Im Übrigen erfolgt die Registrierung solcher Websiten häufig mittels gefälschter Daten oder mit den Daten unbeteiligter Dritter, sodass die Identifizierung der wahren Betreiber:innen kaum möglich ist. Verbraucher:innen müssen derartige Shops daher, sehr zweckverfehlt, selbst erkennen bzw. meiden. 

Man sollte sich von den attraktiven Preisen und dem Traditionsnarrativ nicht zu einem vorschnellen Kauf verleiten lassen. Die (nicht existente) Filiale wird nicht geschlossen und der „Alles-muss-raus“-Rabatt ist kein wirklicher Rabatt. Es lohnt sich daher einen Blick in die AGB bzw. das Impressum zu werfen, sodass es zu keinen bösen Überraschungen kommt.  

Zusätzlich empfiehlt sich auch ein Blick auf die Website unseres Schwesterprojekts, der Watchlist-Internet, welche eine Liste für betrügerische und problematische Online-Shops führt. 

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