Ihr Recht auf Widerruf bei Onlinekäufen aus China

Ein Onlineshop in deutscher Sprache und mit Euro-Preisen wirkt vertrauenswürdig. Schnell ist eine Bestellung abgegeben. Doch wenn die Bestellung nicht passt und an den Onlineshop zurückgehen soll, erleben viele Konsument:innen eine böse Überraschung. Oft stellt sich heraus, dass das Unternehmen hinter dem Onlineshop in Wahrheit tausende Kilometer weit entfernt in China sitzt und der Rückversand des Pakets mehr kosten würde als die Bestellung selbst. Damit wird das vermeintliche Schnäppchen zum Problemfall.

Grundsätzlich muss Sie ein Onlineshop bei einer Bestellung nach § 4 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) über eine Reihe von Sachen informieren, damit Sie eine informierte Kaufentscheidung treffen können, z. B. über die wesentlichen Eigenschaften des Produkts und alle Kosten. Er muss Sie insbesondere aber auch klar und verständlich über Ihr Widerrufsrecht informieren („Was ist das gesetzliche Widerrufsrecht?“).

Information über das Widerrufsrecht

Nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG muss Sie der Onlineshop bei Ihrer Bestellung über die Bedingungen, Fristen und Vorgangsweise für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren. Dazu zählt unseres Erachtens auch eine Information über die Rücksendeadresse und die Rücksendekosten, weil diese Informationen zentrale Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts darstellen. 

Sie müssen diese Information nicht nur vor Ihrer Bestellung erhalten. Sie sollten die Information über Rücksendeadresse und Rücksendekosten gemäß § 7 Abs 3 FAGG auch nach Ihrer Bestellung in Form eines E-Mails, PDFs oder auf Papier vom Onlineshop zugeschickt bekommen, damit sie diese Informationen unverändert aufbewahren und jederzeit einsehen können.

Verlängerung der Widerrufsfrist bei unzureichender Information

Bei Bestellungen bei Online-Shops außerhalb der EU (z. B. China) erhalten Sie vielfach keine ausreichende Information über das Widerrufsrecht. So fehlt oft eine Information über die Rücksendeadresse. Meist bekommen Sie, erst nachdem Sie Ihren Widerruf erklärt und Ihre Rücksendung angemeldet haben, die genaue Rücksendeadresse vom Onlineshop mitgeteilt. Diese liegt nicht selten in China, was eine Rücksendung des Pakets kompliziert und teuer macht. Sollte die Information über die Rücksendeadresse fehlen, handelt es sich um eine unzureichende Information über das Widerrufsrecht. 

Wenn der Online-Shop Sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat, verlängert sich die Widerrufsfrist zur Strafe gemäß § 12 Abs 1 FAGG um bis zu 12 Monate. Eine Verlängerung der Widerrufsfrist tritt auch dann ein, wenn Sie zwar vorab richtig über das Widerrufsrecht informiert worden waren, aber das Muster-Widerrufsformular nicht auf einem „dauerhaften Datenträger“ erhalten haben (10 Ob 34/19a und LG Linz 17.9.2019, R 32/19i, VbR 2020/12, siehe aber die Vorlagefrage des BGH, Beschl. v. 22.10.2025, Az: I ZR 192/24). Ein Link auf die Mustererklärung auf der Webseite ist nicht ausreichend. Wenn Sie also nach Ihrer Bestellung kein Muster-Widerrufsformular in Form eines E-Mails, PDFs oder auf Papier erhalten haben, können Sie den Kaufvertrag auch noch Monate nach Ihrer Bestellung widerrufen.

Unzureichender Information über Rücksendekosten

Ähnliches sieht das Gesetz hinsichtlich der Rücksendekosten vor. Nach § 4 Abs 1 Z 9 FAGG muss Sie der Onlineshop gegebenenfalls über die Sie im Fall seines Widerrufs treffende Pflicht zur Tragung der Kosten für die Rücksendung der Ware informieren.  Wenn er diese Information unterlässt, muss er die Kosten für die Rücksendung nach § 4 Abs 5 FAGG und § 15 Abs 2 FAGG zur Strafe selbst tragen. 

Eine Information über die Rücksendekosten ist unseres Erachtens nur dann ausreichend, wenn gleichzeitig auch über die Rücksendeadresse informiert wird. Nur dann können Sie die Tragweite einer Kaufentscheidung und der Folgen eines Widerrufs auch einschätzen. Wenn die Rücksendekosten wegen einer Rücksendung in einen Drittstaat unüblich hoch ausfallen, muss Sie der Onlineshop nämlich auch über die Höhe der Rücksendekosten informieren [Leupold in Kosesnik/Wehrle (Hg), KSchG (5. Aufl.) § 4 FAGG Rz 31]. Informiert Sie der Onlineshop nicht über die Rücksendeadresse oder die Höhe der Rücksendekosten, müssen Sie die Rücksendekosten gemäß § 4 Abs 5 FAGG und § 15 Abs 2 FAGG nicht tragen. 

Es stellt sich die Frage, ob Sie die Rücksendekosten auch dann tragen müssen, wenn Sie zwar vor Ihrer Bestellung über die Rücksendeadresse informiert worden waren, aber diese Information nicht auf einem „dauerhaften Datenträger (d. h. E-Mail, PDF oder Papier) erhalten haben. Diese Frage müsste jedoch gerichtlich geklärt werden. Es ist unklar, ob sich die Rechtsprechung aus 10 Ob 34/19a (zum Muster-Widerruf-Formular) auf diese Frage übertragen lässt.

Problemfall Klarna: Wenn die Rücksendeadresse fehlt

Wenn der Onlineshop keine Rücksendeadresse bekannt gibt, können Sie Ihrer Pflicht zur Rücksendung der Bestellung praktisch nicht nachkommen. Vor allem beim Kauf auf Rechnung mit Klarna wird dies zum Problem. Denn in der Praxis verlangt Klarna für eine Stornierung der Rechnung einen Nachweis über die Rücksendung der Ware (z. B. Versandbeleg oder Trackingnummer). Wenn Sie aber keine Rücksendeadresse kennen oder das Paket nicht auf eigenes Risiko nach China zurückschicken wollen, wie sollen Sie dann einen Nachweis der Rücksendung erbringen? 

Rein rechtliche betrachtet wird der Kaufvertrag mit Ihrem Widerruf gegenüber dem Onlineshop aufgelöst und entfällt mit der Auflösung des Kaufvertrags auch die an Klarna abgetretene Kaufpreisforderung des Online-Shops. Klarna kann die Kaufpreisforderung aus diesem Grund gar nicht weiter betreiben, sondern könnte sich allenfalls eine Schadenersatzforderung des Onlineshops wegen einer ausbleibenden Rücksendung abtreten lassen. Es ist aber fraglich, ob eine solche Schadenersatzforderung überhaupt besteht, wenn Sie Bestellung nicht zurücksenden (siehe unten). 

Im Verhältnis zu Klarna sollten Sie die fehlende Information über die Rücksendeadresse, z. B. durch Screenshots oder E-Mail-Korrespondenz, dokumentieren und Klarna über die Umstände informieren. Stellen Sie klar, dass Sie den Kaufvertrag widerrufen haben und die Kaufpreisforderung daher unberechtigt ist. Klarna sollte den Fall darauf prüfen und entscheiden, ob sie an der Forderung festhalten wollen (Muss ich die Klarna-Rechnung bezahlen? | Ombudsstelle.at).

Vorschuss von Rücksendekosten?

Wenn Sie nicht schon bei der Bestellung, sondern erst auf Nachfrage eine Rücksendeadresse mitgeteilt bekommen, müssen Sie die Rücksendekosten im Ergebnis nicht tragen. Denn Sie waren nicht korrekt über die Rücksendekosten informiert worden (siehe oben). Ob Sie die Bestellung dennoch zurücksenden und die Rücksendekosten erst im Nachhinein ersetzt verlangen können oder für die Rücksendung die Zusendung eines Rücksendelabels voraussetzen können, ist unseres Erachtens ähnlich wie bei Gewährleistungsansprüche zu lösen (vgl.(EuGH C-52/18, Fülla/Toolport Rz 55). Wenn Sie durch die Notwendigkeit eines Vorleistens der Rücksendekosten faktisch davon abgehalten würden, Ihr Widerrufsrecht geltend zu machen (z. B. weil es sehr unsicher ist, dass Sie die Rücksendekosten am Ende ersetzt bekommen), muss Ihnen der Verkäufer ein Rücksendelabel zur Verfügung stellen. Solange der Onlineshop dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann ihm auch keine Schadenersatzforderung wegen einer ausbleibenden Rücksendung erwachsen.

Widerrufsbutton: Widerruf auf einen Klick

Nach einer neuen EU-Richtlinie müssen Online-Shops demnächst einen Widerrufsbutton bereitstellen. Der Button soll sicherstellen, dass Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht einfach und unkompliziert ausüben können. Der Widerrufsbutton soll auf der Website gut sichtbar und leicht zugänglich sein, mit einer eindeutigen Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“, und während der gesamten Widerrufsfrist zur Verfügung stehen. Auch Onlineshops mit Sitz außerhalb der EU, die gezielt an österreichische Kund:innen verkaufen, müssen sich künftig an diese Vorgaben halten. Verbraucher:innen können sich also schon jetzt auf diese Neuerung einstellen und darauf verlassen, dass künftig ein einfaches und gut erkennbares Mittel für den Widerruf zur Verfügung stehen wird.

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