Kostenloses Unterwäsche-Set führt in Abo-Falle bei Onthatass.com
Ein „kostenloses“ Produkt wirkt auf viele Konsument:innen wie ein verlockendes Angebot. Der Anbieter onthatass.com mit Sitz in den Niederlanden wirbt mit kostenloser Unterwäsche, die innerhalb einer 14-tägigen Testphase Probe getragen werden kann. Das vermeintliche Gratisprodukt erweist sich aber als Einstieg in ein kostenpflichtiges Abonnement, das nicht so einfach wieder zu kündigen ist.
Manchmal erhalten Konsument:innen nach einem Einkauf bei einem Online-Shop oder über Klick auf eine Werbeseite die Info, dass Sie eine Unterwäsche als Gratisgeschenk bekämen („Deine gratis Boxershort wartet auf dich“). Sie werden dabei auf die Seite https://onthatass.com verlinkt, über die die Unterwäsche vertrieben wird. Das Angebot wird so dargestellt, also ob man eine Produktprobe einer Unterwäsche zum Testen erhalte.
Versteckter Abo-Vertrag
Tatsächlich handelt es sich aber um kein Gratis-Produkt zum bloßen Probieren. Die Lieferung des Gratis-Unterwäsche-Sets ist nämlich an Bedingungen geknüpft. Konsumentinnen erkennen häufig nicht, dass die Lieferung der Gratis-Unterwäsche untrennbar mit einem Abonnement verbunden ist. Onthatass.com liefert die kostenlose Unterwäsche nämlich als Teil einer Mitgliedschaft, für die Sie monatlich € 12,99 bezahlen sollen. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft bekommen Sie dann monatlich ein neues Unterwäsche-Set zugeschickt. Diese Abo-Modell bzw. kostenpflichtige Mitgliedschaft ist aber nicht transparent.
Kein klarer Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abonnement
Bei der Eingabe Ihrer persönlichen Daten findet sich der Hinweis auf das kostenpflichtige Abonnement nämlich lediglich an unauffälligen Stellen oder im Kleingedruckten unterhalb des Bestellbuttons im Fließtext. Gleichzeitig werden die Produkte während des gesamten Bestellvorgags mit Angaben wie „0,00 EUR“ oder „Gratis“ beworben. Viele Konsument:innen erkennen daher verständlicherweise nicht, dass mit der Lieferung der Gratis-Unterwäsche ein kostenpflichtiges Abonnement beginnen soll.
Wenn Sie aber nicht ausreichend deutlich auf die Kosten eines Abonnements hingewiesen wurden, gehen Sie keine Zahlungsverpflichtung ein (Abo teurer als angegeben – Muss ich zahlen?). Der Vertrag ist aber auch aus einem anderen Grund schwebend unwirksam. Bei Online-Bestellungen muss der Bestellbutton nämlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein (sogenannte „Button-Lösung“). Wenn der Bestellbutton wie im Fall von onthatass.com lediglich mit „Weiter“ beschriftet ist, können Sie sich auf die Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses berufen und sind nicht zur Zahlung verpflichtet.
Unklarer Beginn der Probezeit
Ein weiteres Ärgernis besteht darin, dass die die Mitgliedschaft angeblich innerhalb einer 14-tägigen Probezeit jederzeit beendet werden kann. Auf der Webseite von onthatass.com wird angegeben, dass die 14-tägige Probezeit ab Erhalt der Unterwäsche beginnt. In den vom Unternehmen versandten E-Mails lautet das aber etwas anders: „Die ersten 7 Tage sind Versandtage, die nächsten 7 Tage sind zum Ausprobieren unserer Hipster“. Demnach sollen die ersten sieben Tage also für den Versand vorgesehen sein und nur die darauffolgenden sieben Tage zum Ausprobieren der Unterwäsche dienen.
Diese unterschiedliche Darstellung führt dazu, dass für Verbraucher:innen nicht eindeutig erkennbar ist, wann die Probezeit tatsächlich beginnt und endet. Dies gilt insbesondere in Fällen von Lieferverzögerungen oder ausbleibenden Lieferungen. Es bleibt daher unklar, bis zu welchem konkreten Zeitpunkt das kostenlose Probe-Abonnement beendet werden muss, um einen automatischen Übergang in das kostenpflichtige Abonnement zu vermeiden.
Unabhängig davon gilt aber: Verbraucher:innen können den Vertrag binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware widerrufen. Bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren beginnt die Frist mit dem Tag, an dem die erste Ware geliefert wird (§ 11 Abs 2 lit d Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Sollte das Unterwäsche-Set später als angekündigt geliefert werden, beginnt die 14-tägige Frist also erst mit dem tatsächlichen Erhalt der Ware zu laufen. Bei falscher Belehrung über das Widerrufsrecht verlängert sich diese Frist überhaupt um bis zu zwölf Monate ("Wie muss ich über mein Rücktrittsrecht informiert werden?").
Wie muss die Kündigung erfolgen?
Zahlreiche Beschwerden betreffen auch die erschwerte Kündigung der Mitgliedschaft. Auf Kündigungs-E-Mails an die angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse erfolgt häufig keine Reaktion. Zudem gibt das Unternehmen auf seiner Webseite an, dass eine Kündigung über das Kundenkonto durch Anklicken des Buttons „Mitgliedschaft pausieren oder kündigen“ möglich sei. Mehrere Beschwerden weisen jedoch darauf hin, dass dieser Button teilweise nicht auffindbar oder gar nicht vorhanden ist. Darüber hinaus wird angegeben, dass eine Kündigung erst nach Erhalt der Waren möglich sei.
Wenn Sie den Vertrag kündigen, dann ist die Kündigung auch ohne Bestätigung durch das Unternehmen wirksam. Entscheidend allein ist, dass die Kündigung über eine E-Mail-Adresse des Unternehmens zugeht, unter der das Unternehmen erreichbar zu sein erkennen gibt. Mit dem Zugang der E-Mail gilt die Kündigung als wirksam. Ebenso wenig muss der Erhalt der Ware abgewartet werden. Die Kündigung kann auch unmittelbar nach Vertragsabschluss ausgeübt werden.