„Meta AI“ auf WhatsApp, Instagram und Facebook: So schützen Sie Ihre Daten!
Meta, der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp, integriert aktuell seine Künstliche Intelligenz „Meta AI“ in seine Dienste. Nutzer:innen sollen davon profitieren – etwa durch Chatbots oder personalisierte Funktionen. Gleichzeitig möchte Meta öffentlich geteilte Inhalte (nicht: private Chats) zur Verbesserung seiner KI verwenden. Wer nicht möchte, dass eigene Beiträge, Fotos oder Kommentare für KI-Trainingszwecke genutzt werden, muss aktiv widersprechen. Hier erfahren Sie, welche Änderungen kommen, wie Meta AI auf WhatsApp funktioniert, und wie Sie Ihre Daten gezielt schützen oder einer Verwendung widersprechen können.

Es wird Ihnen vielleicht schon aufgefallen sein: Neuerdings begegnet Ihnen auf Facebook, Instagram und WhatsApp der neue durch Künstliche Intelligenz gestützte Assistent namens "Meta AI". Nutzer:innen erkennen die KI an einem blauen Ring rund um das Profilbild des Chatbots.
Meta AI auf WhatsApp
Auf WhatsApp können Nutzer:innen mit Meta AI chatten. Die Nutzung ist freiwillig, erfolgt auf Anfrage und wird als eigener Chat dargestellt. Der Chatbot beantwortet Fragen, erklärt Zusammenhänge, hilft bei der Formulierung von Texten oder liefert kreative Vorschläge, z. B. für Geburtstagsgrüße, Reiserouten oder Rezepte. In Zukunft soll man auch Fotos an Meta AI senden können, um beispielsweise Übersetzungen von Speisekarten oder Pflegehinweise für Pflanzen zu erhalten oder Bilder einfach bearbeiten zu können. Auch das Erstellen von KI-generierten Bildern und das Sprechen mit Meta AI soll bald möglich sein.
Künftig soll Meta AI auch über eine sogenannte „Memory“-Funktion verfügen. Damit kann sich die KI an mitgeteilte Informationen, wie Vorlieben oder Interessen, erinnern, um die Antworten besser auf die Nutzer:innen zuzuschneiden. Die gespeicherten Inhalte können aber jederzeit im Chat eingesehen, bearbeitet oder (auch vollständig) gelöscht werden. Die Einführung dieses Features soll schrittweise erfolgen.
Training der Künstlichen Intelligenz
Seit 27. Mai 2025 verwendet Meta, Inhalte von Nutzer:innen auf Facebook, Instagram und WhatsApp für das Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI). Dabei wird die Künstliche Intelligenzen mit großen Mengen an Daten „gefüttert“, um Muster, Sprache oder Inhalte besser zu verstehen und darauf zu reagieren. Im Fall von Meta AI sollen dafür öffentlich zugängliche Inhalte aus Facebook und Instagram verwendet werden – zum Beispiel Fotos, Bildbeschreibungen, Kommentare oder Beiträge. Auch Interaktionen mit der KI, wie gestellte Fragen im Chat, sollen in das Training der KI einfließen.
Laut Meta werden private Chats, Anrufe und geteilte Medien auf WhatsApp aber weiterhin durch die bestehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt und nicht für das KI-Training verwendet. Anders sieht es aus bei Informationen, die auf WhatsApp mit der KI direkt geteilt werden (also direkte Kommunikation mit Meta AI oder bei Einbindung der KI in Gruppenchats). Auf diese Inhalte bekommt Meta AI Zugriff und die Informationen können dann von Meta analysiert werden.
Neue Funktion: "Advanced Chat Privacy" bei WhatsApp
Meta kündigt eine neue Schutzfunktion auf WhatsApp unter dem Namen „Advanced Chat Privacy“ an. Damit soll die Weitergabe sensibler Inhalte aus Chats erschwert werden. Wenn die Funktion aktiviert ist, wird unter anderem das Weiterleiten von Nachrichten an Meta AI – etwa über die Funktion „Meta AI fragen“ – unterbunden. Das bedeutet: Inhalte aus diesen Chats können nicht an die KI übergeben werden. Auch das automatische Speichern von Medien in der Galerie sowie das Exportieren des Chatverlaufs durch Chatteilnehmer:innen wird durch die Funktion verhindert.
Um „Advanced Chat Privacy“ zu aktivieren, müssen Sie die aktuellste Version von WhatsApp auf Ihrem Gerät installiert haben. Sie können dann den gewünschten Chat öffnen, auf den Chatnamen tippen und die entsprechende Einstellung auswählen. Diese Funktion wird derzeit schrittweise für alle Nutzer:innen ausgerollt und gilt für Privat- sowie Gruppenchats.
Meta AI entfernen
Die Verwendung öffentlich geteilter Inhalte zum Training der Künstlichen Intelligenz wirft einige datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Fragen auf. Denn auch wenn die Inhalte öffentlich geteilt wurden, bedeutet das nicht automatisch, dass sie für Trainingszwecke einer KI verwendet werden dürfen – insbesondere dann nicht, wenn darin persönliche Informationen, Meinungen oder kreative Werke (wie Fotos oder Texte) enthalten sind.
Derzeit lässt sich Meta AI nicht vollständig deaktivieren oder aus WhatsApp entfernen. Die KI ist fest in die App integriert und wird in bestimmten Bereichen, etwa bei der Suche oder in neuen Chatfunktionen, angeboten. Die Nutzung von Meta AI ist aber freiwillig. Nutzer:innen müssen Meta AI aktiv ansprechen, etwa durch das Starten eines Chats mit der KI.
Widerspruch gegen die Verwendung Ihrer Daten
Meta stützt sich bei der Nutzung öffentlich geteilter Inhalte zum Training der Künstlichen Intelligenz auf ein sogenanntes "berechtigten Interesses" nach Artikel 6 Absatz 1 lit f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Meta holt also keine vorherige Zustimmung der Nutzer:innen ein.
Wenn sich ein Unternehmen für eine Datenverarbeitung auf „ein berechtigtes Interesse“ stützt, muss es den Betroffenen gemäß Artikel 21 DSGVO jedenfalls eine Möglichkeit zum Widerspruch anbieten, und darf die Daten im Fall eines Widerspruchs auch nur dann verwenden, wenn es zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen kann. Dementsprechend gibt Meta Ihnen die Möglichkeit, der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Das geht über spezielle Formulare:
- Facebook: Widerspruchsformular
- Instagram: Widerspruchsformular
Hinweis: Die Formulare sind nur sichtbar, wenn Sie in Ihrem jeweiligen Konto eingeloggt sind.
Sie haben die Möglichkeit eine Begründung abzugeben, warum Sie der Verwendung Ihrer Daten widersprechen. Diese muss nicht ausführlich oder juristisch präzise sein – allgemeine Aussagen wie "Ich habe Bedenken bezüglich meiner Privatsphäre" oder "Ich möchte nicht, dass meine Inhalte für KI-Training genutzt werden" reichen aus. Nach dem Absenden prüft Meta Ihren Widerspruch.
Was gilt für Unternehmensseiten und mehrere Konten?
Laut Meta gilt der Widerspruch für alle anderen Konten, die im selben Accounts Center wie das eingeloggte Konto hinzugefügt wurden:
“We will honor your objection for any other accounts that you’ve added to the same Accounts Center as this account. If you have other accounts that are not added to the same Accounts Center as this one, you’ll need to submit a new request for each of those accounts.”
Das heißt: Wenn Sie über Ihren privaten Account auch beruflich genutzte Profile verwalten und diese im Accounts Center verknüpft sind, gilt der Widerspruch für alle Konten.
Facebook-Seiten, die mit einem privaten Konto erstellt wurden, sollten automatisch mitumfasst sein. Meta Business Accounts, die nicht im Accounts Center verknüpft sind, müssen separat widersprechen – dafür sollte jedes Konto einzeln den Widerspruch einreichen.
Tipp: Admins von Unternehmensseiten sollten sicherheitshalber mit jedem privaten Account, der Zugriff auf die Seite hat, den Widerspruch absenden.