Unerwartete Rechnung? Es könnte sich um Bestellbetrug handeln!

In letzter Zeit verzeichnet die Internet Ombudsstelle einen Anstieg von Beschwerden zum Thema „Bestellbetrug“. Verbraucher:innen erhalten Rechnungen für Pakete, sie Sie nicht bestellt haben. Häufig kommt es vor, dass Verbraucher:innen erst durch ein Inkasso- oder Anwaltsschreiben auf den Betrug aufmerksam werden. Verständlicherweise setzen solche Mahnungen Verbraucher:innen unter Druck. Nicht selten wird vorschnell eine unberechtigte Forderung beglichen.

Viele Online-Shops bieten neben den sonstigen Zahlungsarten (Kreditkarte, Klarna, PayPal etc.) auch den sogenannten „Kauf auf Rechnung“ an. Dabei handelt es sich um eine für Konsument:innen vorteilhafte Zahlungsart. Der Vorteil besteht darin , dass das Paket ohne Vorabbezahlung vom Onlineshop verschickt wird. Sie haben nach Erhalt des Pakets die Möglichkeit, das bestellte Produkt zu prüfen und den Kaufvertrag gegebenenfalls auch zu widerrufen sowie das Paket zurückzusenden ("Was ist das gesetzliche Widerrufsrecht?"). Meist besteht für die Bezahlung der Rechnung ein Zahlungsziel von 14 oder 30 Tagen, sodass eine Rücksendung innerhalb der Zahlungsfrist möglich ist und damit der Kaufpreis im Fall des Widerrufs gar nicht bezahlt werden muss.

Bestellbetrug mittels Identitätsdiebstahls

Im Fall eines Bestellbetrugs wird die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ auf missbräuchliche Art und Weise genutzt. Die Bestellung wird dabei im Namen einer unbeteiligten Person aufgegeben. Die Betrüger:innen kommen auf unterschiedliche Art und Weise an den Namen und die Adresse der unbeteiligten Person. Beispielsweise können persönliche Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse usw.) Gegenstand eines sogenannten „Datenleaks“ gewesen und als Teil eines Datensatzes im Darknet gehandelt worden sein. Im Grunde können Daten wie Namen und Adresse theoretisch aber auch einfach über weggeworfene Briefe oder Adresslisten im Altpapier-Container gesammelt werden. Letztlich ist leider niemand davor geschützt, dass seine:ihre Daten für einen Bestellbetrug missbraucht werden. 

Warum erfährt das Opfer erst so spät von dem Bestellbetrug?

Bei einem Bestellbetrug wird die Postadresse des Opfers (d. h. der Person, die die Bestellung vermeintlich aufgibt) üblicherweise nur als Rechnungsadresse, nicht jedoch als Lieferadresse angegeben. Die Betrüger:innen geben dann eine andere Adresse oder einen Paket-Shop als Lieferadresse an, damit das Paket von dort abgeholt werden kann. Klarerweise verwenden Betrüger:innen bei der Bestellung nicht die E-Mail-Adresse des Opfers, sondern eine andere (eigene) E-Mail-Adresse, über die Liefermitteilungen empfangen werden können oder das Paket etwa umgeleitet werden kann. Im Ergebnis erfährt das Opfer des Bestellbetrugs oft erst dann davon, wenn Mahnungen des Unternehmens oder Inkassoschreiben an der Postadresse einlangen. Inkassobüros machen nämlich üblicherweise eine Abfrage, an welcher Adresse eine Person gemeldet ist, und schicken die Schreiben dann an diese Meldeadresse.

Was können Opfer von Bestellbetrug tun?

Wenn Ihre Daten für einen Bestellbetrug missbraucht und eine Bestellung nicht von Ihnen aufgegeben wurde, besteht die Forderung auf Zahlung des Kaufpreises gegen Sie natürlich nicht zu Recht und muss von Ihnen auch nicht beglichen werden. Denn die Bestellung wurde ja nicht von Ihnen selbst aufgegeben, sondern es wurden nur Ihre Daten (Ihre Identität) missbräuchlich für eine Bestellung verwendet. Im Ergebnis haben damit aber nicht Sie den Kaufvertrag geschlossen, sondern jemand anderer (der:die Betrüger:in), der nicht zur Bestellung in Ihrem Namen bevollmächtigt war. 

Sie müssen den angeblich von Ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag (Basis der gegen Sie geltend gemachten Kaufpreisforderung) daher auch nicht widerrufen oder anfechten, weil er von Ihnen gar nicht abgeschlossen wurde. Sie sollten aber natürlich auf ein Mahn- oder Inkassoschreiben reagieren, weil Ihr vermeintlicher Vertragspartner sonst gar nicht vom Bestellbetrug erfährt und vermuten würde, dass Sie die Rechnung einfach nicht bezahlen wollen. Stellen Sie klar, dass die Bestellung nicht von Ihnen getätigt wurde und Sie Opfer eines Bestellbetrugs geworden sind.

Wir empfehlen, auch eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Einerseits fordern die Unternehmen (Ihr vermeintlicher Vertragspartner) meist den Nachweis einer solchen Strafanzeige, um die Forderung gegen Sie fallen zu lassen. Sie wollen damit wohl eine Sicherheit haben, dass Sie Ihre Behauptungen ernst meinen, und wollen eventuell eine zusätzliche Unterlage haben, um den Betrugsfall möglicherweise bei einer Versicherung einzureichen. Andererseits kann ohne eine Strafanzeige ein Bestellbetrug auch gar nicht von der Strafverfolgungsbehörden (weiter)verfolgt werden, auch wenn es schwierig sein wird, die Täter:innen letztlich ausfindig zu machen. Das Beilegen einer Strafanzeige führt jedenfalls meist dazu, dass die Forderung gegen Sie ausgebucht bzw. nicht weiter eingetrieben wird.

Wie kann man sich vor Bestellbetrug schützen?

Leider lässt sich Möglichkeit eines Bestellbetrugs kaum ausschließen, zumal der Datensatz Ihres Namen und Ihrer Adresse schwer komplett geheim gehalten werden kann. Theoretisch können Ihre Daten daher unzählige Male wieder für einen Bestellbetrug missbraucht werden, solange betreffende Online-Shops „Kauf auf Rechnung“ anbieten und keinen Warnhinweis zu Ihrem Namen hinterlegt haben. Viele Online-Shops führen bei Auswahl von "Kauf auf Rechnung" im Hintergrund eine Identitätsprüfung (durch Abfrage bei Wirtschaftsauskunfteien) durch oder verlangen die Identität von Liefer- und Rechnungsadresse. Wenn Sie einmal Opfer eines Bestellbetrugs geworden sind, sollten Sie Ihr E-Mail-Postfach und Ihren physischen Briefkasten in der nächsten Zeit jedenfalls genau im Auge zu behalten und sämtliche nicht zuordenbare Zahlungen sofort reklamieren. Wenn Sie in der Vergangenheit schon einmal eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet haben, können Sie bei jeder Reklamation auch eine Kopie dieser Strafanzeige beilegen, um den Prozess der Ausbuchung der unberechtigten Forderung zu beschleunigen.

Fazit und Ausblick

„Bestellbetrug“ ist ein wachsendes Problem im Onlinehandel und zeigt deutlich, wie anfällig digitale Geschäftsprozesse für Missbrauch durch Identitätsdiebstahl sind. Verbraucher:innen, die unberechtigt Rechnungen oder Mahnungen erhalten, sollten Ruhe bewahren und umgehend Kontakt mit dem betroffenen Unternehmen sowie der Polizei aufnehmen. Auch wenn die Rechtslage grundsätzlich klar ist, liegt die Herausforderung in der praktischen Abwicklung und Beweisführung. Langfristig liegt es vor allem an Online-Shops, bestehende Sicherheitsmechanismen beim „Kauf auf Rechnung“ zu verstärken. Gleichzeitig sollten Verbraucher:innen sensibilisiert werden, behutsam mit Ihren Daten umzugehen.

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