Mit Hilfe von Cookies und Tracking kann von Nutzer:innen ein bestimmtes Profil erstellt werden („Profiling“). Aufgrund Ihres vergangenen Einkaufsverhaltens und anderer Informationen kann (insbesondere durch Vergleich zu anderen Nutzer:innen) ein Prognose darüber erstellt werden, wieviel eine Person für ein bestimmtes Produkt zu bezahlen bereit ist. Auf Basis dessen können Ihnen Produkte zu einem auf Sie maßgeschneiderten (personalisierten) Preis angeboten werden.
Bei Flugbuchungen ist die dynamische Preisfestsetzung schon lange gang und gebe. Abhängig vom Wochentag, der Tageszeit, dem zeitlichen Abstand zum Flug, der Wetterlage und vielen anderen Faktoren, werden Flüge zu ständig fluktuierenden Preisen angeboten. Wenn sich diese Preise nur abhängig von objektiven Umständen für alle gleichermaßen ändern, spricht man von „Dynamic Pricing“.
Mit dem Begriff „Personal Pricing“ beschreibt man hingegen eine Praxis im Online-Handel, bei der Preis individualisiert werden, wobei das durch Algorithmen ermittelte bisherige Surf- und Kaufverhalten, der Standort sowie die Art des benutzten Endgeräts (Apple Computer oder Windows-PC) mit einbezogen werden.
Nach § 4 Abs 1 Z 4a Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) muss ein Unternehmen im Online-Handel vor einer Bestellung oder Buchung klar und verständlich darüber informieren, wenn Preise auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert werden. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht ist eine Verwaltungsübertretung und strafbar.
Gemäß Artikel 22 Abs 1 DSGVO haben Sie das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt („Sind automatisierte Entscheidungen zulässig?“). Es ist umstritten, ob Art 22 Abs 1 DSGVO auf personalisierte Preise Anwendung findet.
Dagegen spricht, dass das bloße Angebot zu einem personalisierten Preis noch keine "Entscheidung" iSd Art 22 DSGVO darstelle (Anzeige des Preises entfaltet noch keine rechtliche Wirkung). Für eine erhebliche Beeinträchtigung könnte sprechen, dass Sie zu einem Vertragsschluss zu individualisierten Bedingungen manipuliert werden; ebenso wird man von einer erheblichen Beeinträchtigung ausgehen, wenn mit der Personalisierung eine verpönte Diskriminierung vorgenommen wird (z. B. höhere Preis für ältere Personen).
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Letzte Änderung: 10.09.2024