Cookies sind kleine Dateien (in der Regel kleiner als ein Kilobyte), die beim Aufrufen einer Website auf Ihrem Computer oder Ihrem Smartphone gespeichert werden. Aufgrund abgelegter Cookies können Sie bei einem späteren Besuch der Webseite oder beim Besuch anderer Webseiten wiedererkannt werden. Sie können in den Einstellungen Ihrem Browser bzw. Internetprogramm (Chrome, Edge, Firefox, Safari, Samsung Browser usw.) nachsehen, welche Cookies gerade bei Ihnen gespeichert sind und diese auch löschen.
Mit Hilfe von Cookies wird Ihr Nutzungsverhalten (z. B. welche Webseiten Sie besucht haben bzw. welche Produkte Sie sich länger angesehen haben) verfolgt, damit Ihnen in weiterer Folge personalisierte Werbung angezeigt werden kann („Behavioral Advertising“). Es werden Ihnen also auf Webseiten Werbung für solche Produkte oder Dienstleistungen angezeigt, für die Sie beim Internetsurfen Interesse gezeigt haben oder Ihr Interesse aufgrund Ihres Nutzerprofils vermutet wird.
Vielfach stammen Cookies gar vom Betreiber der Webseite, die Sie besuchen, sondern von Dritten bzw. Werbetreibenden („Third-Party-Cookies“). Der Webseitenbetreiber ermöglicht zwar das Platzieren solcher Cookies, doch die Cookies werden vom Server eines Werbenetzwerks („Adserver“) gehostet, das auf diese Weise ein Nutzerprofil von Ihnen erstellt. Bei kostenlosen Internetangeboten (z. B. Nachrichtenseiten, Kochrezepten usw.) werden praktisch immer solche "Third-Party-Cookies" eingebunden, weil der Webseitenbetreiber auf diese Weise sein Geld verdient (d. h. über den Verkauf von Werbeanzeigen, die personalisiert auf seiner Webseite dargestellt werden).
Werden Cookies vom Webseitenbetreiber selbst gesetzt, spricht man dagegen von „First-Party-Cookies“. Solche First-Party-Cookies sollen meist das Nutzererlebnis verbessern (z. B. Speicherung des Warenkorbs, der Spracheinstellungen, des Login-Status usw.) und sind daher weniger problematisch.
Cookies werden auch aufgrund ihrer Lebensdauer unterschieden. Ein Cookie enthält nämlich Information darüber, wie lange es auf Ihrem Computer oder Smartphone gespeichert bleiben soll. „Session Cookies“ werden nur vorübergehend gespeichert und wieder gelöscht, wenn Sie die Webseite verlassen. „Permanent Cookies“ werden auf Dauer bzw. längere Zeit in Ihrem Browser gespeichert. Solche langfristigen Cookies dienen oft dazu, Ihr Nutzungsverhalten über einen längeren Zeitraum zu verfolgen („tracken“) und Informationen über Sie zu sammeln. Sie können Ihren Browser aber auch so einstellen, dass keine Cookies gesetzt werden können. Außerdem können Sie gesetzte Cookies jederzeit über die Einstellungen in Ihrem Browser löschen.
Nach § 165 Abs 3 Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) dürfen Cookies nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt werden (Opt-In-Prinzip). Außerdem müssen Sie vor dem erstmaligen Setzen eines Cookies klare und umfassende Informationen über die Verwendung und den Verwendungszweck des Cookies bekommen. Diese Vorschrift wird aber oft nicht vollständig eingehalten.
Denn oft wird Ihre Zustimmung zum Setzen von Cookies mit sogenannten Cookie-Bannern (das sind Pop-Up-Fenster, die Sie beim erstmaligen Besuch einer Website meist mit „Akzeptieren“ oder "Okay" wegklicken müssen) eingeholt. Die über Cookie-Banner eingeholte Zustimmung ist aber oft nicht wirksam, vor allem wenn Ihnen keine leichte Möglichkeit zur Ablehnung von Cookies gegeben wird (z. B. durch Anzeige zwei gleichwertiger Buttons „Akzeptieren“ und „Ablehnen“) oder Sie das Online-Angebot ohne Zustimmung zu den Cookies nicht in Anspruch nehmen können („Was bedeutet Pay or Okay?“). Die auf Basis der gesetzten Cookies vorgenommene Datenverarbeitung (z. B. "Profiling") ist dann rechtswidrig, weil – mangels berechtigter Interessen an einer Datenverarbeitung – keine gültige Rechtsgrundlage besteht ("Wann dürfen meine Daten verarbeitet werden?").
Bestimmte Cookies können auch ohne Einwilligung gesetzt werden. Und zwar soll das Platzieren von Cookies, die für die Funktionalität der Website technisch notwendig sind, auch ohne Einwilligung zulässig sein, z. B.:
Solche Cookies können ohne Ihre Zustimmung gesetzt werden, weil sie primär in Ihrem eigenen Interesse gesetzt werden und Ihre Nutzerfahrung beim Besuch der Webseite verbessern sollen.
Beispiel: Wenn Sie in einem Online-Shop Produkte in den Warenkorb legen und die Website verlassen, befinden sich die Produkte durch das Setzen und Auslesen von Cookies noch in Ihrem Warenkorb, wenn Sie den Online-Shop erneut besuchen.
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Letzte Änderung: 10.09.2024