Ihre Daten dürfen schon grundsätzlich nur aufgrund einer bestimmten Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Eine der Rechtsgrundlagen ist Ihre Zustimmung. Ihre Daten dürfen aber etwa auch aufgrund eines Vertrags oder aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen verarbeitet werden ("Wann dürfen meine Daten verarbeitet werden?"). Wenn eine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage erfolgt, müssen Sie einer Datenverarbeitung gar nicht widersprechen. In diesem Fall ist die Datenverarbeitung ohnehin unrechtmäßig und haben Sie ohnehin einen Anspruch auf Löschung Ihrer persönlichen Daten.
Mit dem Widerspruchtsrecht gemäß Art 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie eine grundsätzlich zulässige Datenverarbeitung aufgrund bestimmter persönlicher Gründe dennoch untersagen. Das Widerspruchsrecht ist insbesondere bei Datenverarbeitungen relevant, die aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen erfolgen.
Das Widerspruchsrecht bzw. der Widerspruch ist etwas anderes als der Widerruf einer erteilten Einwilligung. Der Widerruf betrifft eine Datenverarbeitung, die auf der rechtlichen Basis einer (freiwillig erteilten) Einwilligung erfolgt. Sie können eine solche Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Datenverarbeitung ist ab dem Zeitpunkt des Widerrufs jedenfalls unzulässig.
Muster der Datenschutzbehörde: "Antrag gemäß Art. 21 DSGVO auf Widerspruch"
Sie können Ihr Widerspruchsrecht gemäß Art 21 Abs 1 DSGVO dann ausüben, wenn Ihre Daten aufgrund eines öffentlichen Interesses oder aufgrund der berechtigten Interessen des Verantwortlichen verarbeitet werden. Wenn Ihre Daten aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder Erfüllung eines Vertrags verarbeitet werden, ist kein Widerspruch möglich.
Sie müssen zur Ausübung Ihres Widerspruchsrechts besondere persönliche Gründe (abweichend vom "Durchschnittsbetroffenen") nachweisen, die eine konkrete Datenverarbeitung ausnahmsweise unzulässig machen. Ob eine besondere Situation vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. Die besondere Situation kann sich aus einer Änderung äußerer Umstände (z. B. Zeitverlauf), durch eine veränderten Eingriffsintensität oder aus einer neuen Gefahrenlage ergeben. Nach einem erfolgreichen Widerspruch müssen Ihre Daten gelöscht werden.
Beispiel: Eine Zeitung veröffentlicht einen Online-Artikel, in dem zulässigerweise über die Insolvenz des Unternehmers Uwe berichtet wird. Viele Jahre später erhebt Uwe allerdings Widerspruch gegen die weitere Abrufbar-Halten des damaligen Artikels, weil kein öffentliches Interesse mehr an der damaligen Insolvenz besteht. Die Online-Zeitung muss den Artikel löschen, weil sich die Situation von Uwe mittlerweile geändert hat und die Datenverarbeitung das berufliche Fortkommen des Unternehmers unverhältnismäßig erschwert.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen eine solche Datenverarbeitung einzulegen. In diesem Fall findet keine Interessenabwägung statt. Sie müssen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation auf das Widerspruchsrecht hingewiesen werden.
Beispiel: Ein Onlineshop erhält durch einen Verkauf eines Artikels die Kontaktdaten der Kundin Angelika. Das Geschäft schickt Angelika in weiterer Folge einen Newsletter, in dem der baldige Sommerschlussverkauf beworben wird. Die Datenverarbeitung durch das Sportwarengeschäft ist grundsätzlich rechtmäßig, weil das Sportwarengeschäft ein berechtigtes Interesse an der Direktwerbung hat. Angelika kann der Datenverarbeitung aber sofort widersprechen.
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Letzte Änderung: 16.01.2025