Sie haben das Recht von jedem Verantwortlichen Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie verarbeitet werden ("Wie verlange ich Auskunft über meine Daten?"). Daher können Sie auch von Wirtschaftsauskunfteien Auskunft über Ihre Bonität (Kreditwürdigkeit) bzw. über die Sie betreffenden Datenverarbeitungen der Wirtschaftsauskunftei verlangen. Eine Wirtschaftsauskunftei ist ein Unternehmen, das Daten über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Privatpersonen erhebt, sammelt und sie anderen zugänglich macht.
Inkassobüros drohen in ihren Schreiben oft damit, dass bei Nichtbezahlung der Forderung ein negativer Eintrag in die Bonitätsdatenbank droht. Konkret drohen Inkassobüros also damit, dass sie den Umstand nicht bezahlter Rechnungen an Wirtschaftsauskunfteien wie KSV 1870, CRIF, SCHUFA usw. mitteilen und Ihnen damit zukünftige Vertragsabschlüsse erschwert werden könnten. Inkassobüros dürfen aber solche Informationen nicht einfach an Wirtschaftsauskunfteien weitergeben.
Wenn Sie nämlich eine Zahlungsforderung gegenüber einem Inkassobüro bestreiten, kann das Inkassobüro nicht mehr von der Richtigkeit der betriebenen Forderung ausgehen. Dementsprechend wird es sich auch auf kein berechtigtes Interesse gemäß Art 6 Abs 1 lit f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Übermittlung Ihrer Bonitätsdaten an eine Wirtschaftsauskunftei stützen können (DSK 07.05.2007, K211.773/0009-DSK/2007 und vgl. § 31 Abs 2 Z 4 deutsches Bundesdatenschutzgesetz). Die Weitergabe von Informationen an Wirtschaftsauskunfteien ist im Fall bestrittener Forderungen also rechtswidrig und verstößt gegen das Datenschutzrecht.
Beispiel: Anton erhält ein Schreiben von einem Inkassobüro, wonach er eine bestimmte Rechnung nicht bezahlt habe und daher den Rechnungsbetrag und die Inkassokosten bezahlen müsse. Da Anton von dieser Rechnung noch nie gehört hat und íhm auf Nachfrage auch falsche Adressdaten genannt werden, kommt Anton zum Ergebnis, dass jemand seinen Namen missbräuchlich verwendet haben muss. Er weist die Forderung gegenüber dem Inkassobüro zurück und erstattete eine Anzeige bei der Polizei gegen unbekannten Täter. Das Inkassobüro darf den Umstand, dass Anton die vom Inkassobüro betriebene Forderung nicht beglichen hat, nicht als negative Erfahrung an eine Wirtschaftsauskunftei weitergeben.
Wenn Sie Zweifel haben, ob nicht doch Informationen ("negative Zahlungserfahrungsdaten") an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben worden sind, können Sie dort Auskunft über die Sie betreffenden Daten von den Wirtschaftsauskunfteien verlangen:
Wenn Sie feststellen, dass negative Zahlungserfahrungsdaten in die Berechnung Ihrer Bonität ("Scoring") miteinbezogen worden sind, die nicht in die Bewertung einfließen hätten dürfen, sollten Sie die Löschung dieser Daten verlangen und gegebebenfalls eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben.
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Letzte Änderung: 15.10.2024