Wie kann ich meine Daten löschen lassen?

  • Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, wenn der Verantwortliche Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet.
  • Sie können einen Antrag auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten formlos stellen.
  • In bestimmten Fällen kann der Verantwortliche die Löschung Ihrer Daten verweigern, z. B. wenn er die Daten später noch benötigt oder gesetzlich zur Speicherung der Daten verpflichtet ist.

Wenn jemand Daten über Sie verarbeitet, nennt man diese Person den "Verantwortlichen". Sie können vom Verantwortlichen die Löschung Ihrer Daten verlangen, wenn der Verantwortliche gegen datenschutzrechtliche Grundsätze (Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung usw.) verstößt oder sich auf keine Rechtsgrundlage ("Wann dürfen meine Daten verarbeitet werden?") stützen kann. Sie haben jedenfalls kein bedingungsloses Recht auf Löschung Ihrer Daten. Die können also nicht immer die Löschung Ihrer Daten verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können gemäß Art 17 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Ihr Recht auf Löschung geltend machen, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für den Zweck, für den Ihre Daten erhoben oder verarbeitet wurden (z. B. zur Abwicklung eines Vertrags), nicht mehr notwendig.
  • Sie haben Ihre ursprünglich wirksame Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen und es liegt auch keine andere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung vor.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung vor.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, um eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen.

Der Verantwortliche ist eigentlich unabhängig von Ihrem Löschungsantrag zur Löschung Ihrer Daten verpflichtet, wenn die Datenverarbeitung nicht (mehr) rechtmäßig erfolgt. Oft wird dem Verantwortlichen das Eintreten eines Löschungsgrundes erst anlässlich eines Auskunftsbegehrens bewusst werden. In diesem Fall muss der Verantwortliche Ihnen dennoch Auskunft über die erfolgte Datenverarbeitung erteilen. 

Muster der Datenschutzbehörde: "Antrag auf Löschung gemäß Art 17 DSGVO"

Beispiel: Ein Unternehmen schaltet eine Stellenanzeige und erhält sehr viele Bewerbungen. Sobald die ausgeschriebene Stelle besetzt wurde, muss das Unternehmen alle Bewerbungen (inkl. der Daten der Bewerber:innen) löschen. Das Unternehmen dürfte einzelne Bewerbungen nur dann weiter speichern, wenn die Bewerber:innen zuvor einer weiteren Speicherung ihrer Bewerbungsunterlagen ausdrücklich zugestimmt hätten (z. B. zur Berücksichtigung bei zukünftigen Job-Ausschreibungen).

Keine Löschpflicht in bestimmten Fällen

In bestimmten Fällen kann der Verantwortliche Ihren Löschungsantrag aber auch ablehnen. Ihre personenbezogenen Daten müssen nicht gelöscht werden, wenn die Verarbeitung dieser für folgende Fälle erforderlich ist:

  • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt;
  • zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die von öffentlichem Interesse ist;
  • zur Wahrnehmung einer Aufgabe der öffentlichen Gewalt;
  • aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit;
  • für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke;
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Beispiel: Ein Unternehmen löscht nach einem abgeschlossenen Recruiting-Verfahren nicht alle Bewerbungen. Der abgewiesene Bewerber Xaver beschwert sich, dass er aufgrund seines Alters nicht ausgewählt worden sei und kündigt an, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Da das Unternehmen die Bewerbung von Xaver benötigt, um sich gegen die Schadenersatzansprüche zu verteidigen, darf es die Bewerbung von Xaver bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens weiterhin speichern.

Entscheidung über Antrag auf Löschung

Der Verantwortliche muss Ihren Antrag auf Löschung innerhalb eines Monats beantworten. Diese Frist kann im Einzelfall um zwei Monate verlängert werden. Bei Ablehnung des Löschungsersuchen muss Ihnen der Verantwortliche die Gründe mitteilen, wieso er die Löschung ablehnt. Gleichzeitig muss er Sie auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde aufmerksam machen. Der Verantwortliche darf sich nur bei offenkundig unberechtigten oder exzessiven Löschungsanträgen weigern, tätig zu werden (Art 12 Abs 5 DSGVO).

Die Löschung ist die Vernichtung und jede Art der Unkenntlichmachung Ihrer personenbezogenen Daten und ist grundsätzlich unverzüglich vorzunehmen. Kann die Löschung nicht sofort erfolgen, weil diese aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten gemacht werden kann, muss zumindest die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten bis zu diesem Zeitpunkt eingeschränkt werden (§ 4 Abs 2 Datenschutzgesetz). Die Löschung der Daten ist auch dann vorzunehmen, wenn hiermit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist.

Recht auf Berichtigung und Einschränkung

Eng verbunden mit dem Recht auf Löschung sind das Recht auf Berichtigung gemäß Art 16 DSGVO. Dabei können Sie einen Verantwortlichen darauf aufmerksam machen, dass die Sie betreffenden Daten nicht richtig oder unvollständig sind. Sie können die Berichtigung bzw. die Vervollständigung Ihrer Daten verlangen, damit keine falschen Daten über Sie verarbeitet werden. Auch wenn bruchstückhafte Daten über Sie verarbeitet werden, die ein ein unrichtiges Gesamtbild über Sie erzeugen, haben Sie ein Recht auf Vervollständigung dieser Daten. Subjektive Einschätzungen zu Ihrer Person, die faktisch nicht überprüft werden können ("Werturteile"), und Schätzdaten können jedoch nicht berichtigt werden.

Auch verbunden mit dem Recht auf Löschung ist das Recht auf Einschränkung gemäß Art 18 DSGVO. Der Verantwortliche darf im Fall eines Löschungs- oder einem Berichtigungsantrag Ihre Daten nur eingeschränkt verarbeiten, solange er diese Anträge prüft. Er darf Ihre Daten während der Prüfung der Richtigkeit der Daten bzw. der Berechtigung des Löschungsbegehrens zwar weiterhin speichern, aber nicht für andere Zwecke verarbeiten oder veröffentlichen („Sperrvermerk“).

Beispiel: Eine Kreditauskunftei verarbeitet Bonitätsdaten von Maria, aus denen eine schlechte Zahlungsmoral abgeleitet wird. Tatsächlich hatte Maria immer alle Rechnungen fristgerecht beglichen. In einem Gewährleistungsstreit rund um eine Therme hat der Lieferant der Therme einen negativen Eintrag in der Kreditauskunftei eingemeldet, obwohl sich Marias Gewährleistungsanspruch als berechtigt erwies. Maria kann bei der Kreditauskunftei daher die Richtigstellung Ihrer Bonitätsdaten verlangen.

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Letzte Änderung: 16.01.2025