Mein Abo hat sich automatisch verlängert. Geht das so einfach?

Eine automatische Verlängerung eines zeitlich befristeten Abos bzw. einer befristeten Mitgliedschaft ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, findet keine automatische Vertragsverlängerung statt und Sie müssen für den Verlängerungszeitraum nichts bezahlen.

Wenn Sie ein zeitlich befristetes Abo bzw. eine zeitlich befristete Mitgliedschaft abgeschlossen haben, müssen Sie zunächst nur die Abo- bzw. Mitgliedschaftsgebühr für den befristeten Vertragszeitraum bezahlen. Haben Sie sich etwa für ein dreimonatiges Abo registriert, müssen Sie nur die Abogebühren für die ersten drei Monate bezahlen.

Voraussetzungen für automatische Vertragsverlängerung

Der befristete Vertragszeitraum kann sich nur dann automatisch verlängern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden (§ 6 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz - KSchG):

  1. Sie müssen vor der automatischen Vertragsverlängerung einen deutlichen Hinweis erhalten, dass Ihr Schweigen (Nicht-Reagieren) als Zustimmung zu einer automatischen Vertragsverlängerung gilt (Erklärungsfiktion). Ein Hinweis in den anlässlich der Bestellung übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht aus. Sie müssen gesondert (per E-Mail oder sonstiger Nachricht) auf die bevorstehende Vertragsverlängerung und Ihre Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden.
     
  2. Sie müssen nach dem Hinweis auf die bevorstehende Vertragsverlängerung eine angemessene Frist haben, um der automatischen Vertragsverlängerung zu widersprechen. Die Länge dieser Frist sollte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens festgelegt sein.
     
  3. Die automatische Vertragsverlängerung muss bereits im Vertragstext (z. B. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB) vereinbart worden sein. Es reicht nicht aus, wenn Ihnen das Unternehmen – ohne eine solche Vereinbarung – Ihnen einfach faktisch eine Widerspruchsmöglichkeit einräumt. Vielmehr muss sich das Unternehmen in den AGB zum Hinweis auf die bevorstehende automatische Vertragsverlängerung verpflichtet haben und dabei auch die Frist für den Widerspruch angeben (7 Ob 52/17y).


Nur wenn alle drei Voraussetzungen eingehalten werden, kann sich Ihr Vertrag automatisch verlängern und kann das Unternehmen die Abo- bzw. Mitgliedschaftsgebühr für den Verlängerungszeitraum fordern. Wurden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kommt es hingegen zu keiner Vertragsverlängerung; stattdessen endet der Vertrag mit Ablauf des ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraums (z. B. 3 Monate oder 12 Monate).

Beispiel: Anna registriert sich für eine 14-tägige Probezeit für eine Premium-Mitgliedschaft bei einer Dating-Plattform. Bei der Registrierung findet sich der Hinweis: „Nach Ablauf der Probezeit verlängert sich die Mitgliedschaft um drei Monate zu einem Preis von € 49,90 / Monat.“ Anna akzeptiert bei der Registrierung auch die AGB der Dating-Plattform. Auch dort findet sich nochmal der Hinweis, dass sich die Mitgliedschaft automatisch verlängert, wenn der Kunde oder die Kundin nicht bis zum Ende der Probezeit kündigt. Anna erhält während der Probezeit keinen Hinweis auf die bevorstehende Vertragsverlängerung. Nach Ende der Probezeit erhält sie eine Nachricht der Dating-Plattform: „Gratulation zur Verlängerung Ihrer Premium-Mitgliedschaft! Sie können die Vorteile einer Premium-Mitgliedschaft nun für einen Zeitraum von drei Monaten zum Preis von € 49,90 / Monat nützen“.

Die automatische Vertragsverlängerung ist nicht wirksam, weil Anna vor Ablauf der Probezeit keinen Hinweis (E-Mail, Briefsendung oder Ähnliches) auf die bevorstehende Vertragsverlängerung erhalten hat. Der Vertrag endet mit Ende der Probezeit. Die Dating-Plattform darf keine Abbuchungen vornehmen und muss bereits abgebuchte Beträge zurückerstatten.

Unterschied zu Probezeitraum

Oft wird auch ein Abo bzw. eine Mitgliedschaft mit einem kostenlosen Probezeitraum angeboten. Der Unterschied zu einer automatischen Vertragsverlängerung besteht darin, dass Sie dabei von Anfang an einen unbefristeten oder einen auf einen längeren Zeitraum (z. B. 12 Monate) befristeten Abo-Vertrag abschließen. Bei diesen Angeboten können Sie normalerweise innerhalb der Probezeit fristlos kündigen. Nach dem Ablauf der Probezeit müssen Sie den normalen Preis bezahlen.

Achtung! Bei unbefristeten Abos mit einer kostenlosen Probezeit müssen Sie das Abo innerhalb der Probezeit kündigen, um nichts bezahlen zu müssen.

Bei diesem Modell handelt es sich um keine automatische Vertragsverlängerung. Sie müssen daher vor dem Ablauf des Probezeitraums nicht gesondert darüber informiert werden, dass der Vertrag weiterläuft. Einen unbefristet abgeschlossenen Abo-Vertrag können Sie aber jedenfalls kündigen. Möglicherweise bestehen dabei gewisse Kündigungsfristen, doch auch diese Kündigungsbestimmungen dürfen nicht grob nachteilig für Sie sein, anonsten sind sie unwirksam (§ 879 Abs 3 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

Beim Abschluss eines solchen Abos müssen Sie jedenfalls klar und deutlich über die Laufzeit bzw. die Mindesdauer Ihres Abos oder die Bedingungen für die Kündigung des Abos informiert werden (§ 4 Abs 1 Z 14 und Z 15 Fern- und Auswärtsgeseschäfte-Gesetz - FAGG). Außerdem muss Sie das Unternehmen über die (monatlichen) Gesamtkosten des Abos informieren (§ 4 Abs 1 Z 5 FAGG). Diese Informationen müssen Sie nach Ihrer Registrierung auch in Form einer speicherbaren Vertragsbestätigung (Anmeldebestätigung oder Bestellbestätigung) erhalten. Wenn Ihnen der Eindruck vermittelt wurde, ein befristetes Abo abzuschließen, kommt nur ein befristeter Vertrag zustande.

Eine zu lange (z. B. 24-monatige) Vertragsbindung kann unter Umständen rechtswidrig sein und gegen § 6 Abs 1 Z 1 KSchG verstoßen. Außerdem können Sie bei Verträgen mit überwiegend werkvertraglichen Charakter nach § 15 KSchG unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.

Beispiel: Die Dating-Plattform „Together“ wirbt für einer unbefristete Mitgliedschaft mit einem 14-Tage-Probezeitraum: Für diesen Probezeitraum werden nur € 1,- verrechnet und der Nutzer oder die Nutzerin kann innerhalb des 14-Tage-Probezeitraums die Mitgliedschaft ohne Frist kündigen. Es handelt sich nicht um einen Fall der automatischen Vertragsverlängerung, weil der Kunde oder die Kundin von Beginn an eine unbefristete Mitgliedschaft abschließt.

Leonard registriert sich für die unbefristete Mitgliedschaft und vergisst innerhalb des 14-tägigen Probezeitraums zu kündigen. Er kann nach dem Ablauf des Probezeitraums nur mehr ordentlich kündigen und muss sich dabei an die in seinem Abo-Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen und Kündigungstermine halten (zum Beispiel Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Jahresquartals).

Wie kann ich mein Abo bzw. meine Mitgliedschaft kündigen?

In den meisten Fällen reicht es, eine E-Mail an das Unternehmen schicken. Manchmal muss die Kündigung unterschrieben oder mit e-ID signiert sein.

Muss meine Kündigung unterschrieben sein?

Sie müssen nur dann eine unterschriebene Kündigung abgeben, wenn Sie nach den AGB Ihre Erklärungen "schriftlich" oder „die Schriftform“ abgeben müssen.

Ich habe den Vertrag gekündigt. Warum endet mein Vertrag nicht sofort?

Bei unbefristeten Abos gibt es meist Kündigungstermine und Kündigungsfristen. Diese müssen bei der Kündigung eingehalten werden.

Ich habe keine Kündigungsbestätigung erhalten. Ist meine Kündigung trotzdem wirksam?

Ihre Kündigung ist wirksam, sobald sie in den „Machtbereich“ des Unternehmens gelangt ist. Eine Kündigungsbestätigung ist nicht notwendig.

Ich kann mich zum Kündigen nicht in den Account einloggen. Was tun?

Eine Kündigung über Ihren Account ist nicht zwingend notwendig. Sie können Ihre Mitgliedschaft auch einfach per E-Mail kündigen.

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Letzte Änderung: 20.03.2024