Sie müssen unterscheiden, ob Sie ein befristetes Abonnement oder ein unbefristetes Abonnement abgeschlossen haben. Nur bei einem befristeten Abonnement kann es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommen.
Haben Sie ein Abonnement für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen (befristet), kann es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommen. Dafür müssen aber mehrere Voraussetzungen erfüllt sein (siehe „Meine Mitgliedschaft hat sich automatisch verlängert“). Wenn Sie ein unbefristetes Abo abgeschlossen haben, endet der Vertrag nicht von selbst. Sie müssen den Vertrag erst kündigen, damit der Vertrag endet und Sie die Abogebühr nicht mehr bezahlen müssen.
Achtung: Bei unbefristeten Abos mit einer kostenlosen Probezeit müssen Sie das Abo innerhalb der Probezeit kündigen, um nichts bezahlen zu müssen.
Ein unbefristetes Abonnement wird nicht für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Es läuft so lange weiter, bis Sie kündigen oder es auf andere Art und Weise beenden. Es gibt unbefristete Abonnements, bei denen Sie für den ersten Probezeitraum (zum Beispiel für die ersten 14 Tage) nichts oder nur einen geringen Betrag bezahlen. Innerhalb dieser Probezeit können Sie fristlos kündigen. Bei diesen Angeboten handelt es sich nicht um ein befristetes Abonnement, sondern um ein unbefristetes Abonnement. Daher müssen Sie nach dem Ablauf der Probezeit den normalen Preis bezahlen.
Die Dating-Plattform „Together“ wirbt für einer unbefristete Mitgliedschaft mit einem 14-Tage-Probezeitraum: Für diesen Probezeitraum werden nur EUR 1,- verrechnet und der Nutzer oder die Nutzerin kann innerhalb des 14-Tage-Probezeitraums die Mitgliedschaft ohne Frist kündigen. Es handelt sich nicht um einen Fall der automatischen Vertragsverlängerung, weil der Kunde oder die Kundin von Beginn an eine unbefristete Mitgliedschaft abschließt.
Leonard registriert sich für die unbefristete Mitgliedschaft und vergisst innerhalb des 14-tägigen Probezeitraums zu kündigen. Er kann nach dem Ablauf des Probezeitraums nur mehr ordentlich kündigen und muss sich dabei an die in seinem Abo-Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen und Kündigungstermine halten (zum Beispiel Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Jahresquartals).
Bei Ihrer Anmeldung müssen Sie klar und verständlich darüber informiert werden, dass Sie einen unbefristeten Vertrag abschließen. Außerdem muss das Unternehmen die (monatlichen) Gesamtkosten genauso angeben wie den Zeitraum, für den Sie mindestens an den Vertrag gebunden sind. Innerhalb dieser Zeit können Sie den Vertrag nicht kündigen. Diese Informationen müssen Sie nach Ihrer Registrierung auch in Form einer speicherbaren Vertragsbestätigung (Anmeldebestätigung oder Bestellbestätigung) erhalten. Wenn Sie nicht klar darüber informiert wurden, dass Sie einen unbefristeten Vertrag abschließen und Ihnen stattdessen der Eindruck vermittelt wurde, einen befristeten Vertrag abzuschließen, kommt nur ein befristeter Vertrag zustande.
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