Ich habe ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten. Was tun?

Prüfen Sie, ob die vom Inkassobüro verfolgte Forderung berechtigt ist und auch die Höhe der verrechneten Inkassokosten angemessen und gerechtfertigt ist. Auf jeden Fall sollten Sie auf das Schreiben des Inkassobüros reagieren, damit nicht weitere Kosten entstehen.

Wenn Sie ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten haben, sollten Sie prüfen, ob die vom Inkassobüro verfolgte Forderung berechtigt ist. Der Umstand, dass Sie ein Schreiben vom Inkassobüro erhalten haben, bedeutet nicht, dass die darin beschriebenen Forderungen auch berechtigt sind. Inkassobüros sind keine staatlichen Stellen und haben keine besonderen Rechte (siehe auch "Inkassoschreiben erhalten - Was tun?").

Sie sollten darauf achten, wer als Auftraggeber des Inkassobüros genannt wird. Enthält das Schreiben des Inkassobüros keine weiteren Informationen, nehmen Sie Kontakt zu dem Inkassobüro auf und lassen Sie sich weitere Informationen geben. Gerade im Zusammenhang mit Abo-Vertragen können Forderungen oft unberechtigt sein, z. B. weil der Vertrag sich nicht automatisch verlängern konnte oder Sie den Vertrag widerrufen oder gekündigt haben.

Sie sollten den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern auf jeden Fall auf das Schreiben des Inkassobüros reagieren. Ansonsten kann das Inkassobüro weitere Mahnungen schicken und entsprechende Kosten in Rechnung stellen. Sind Sie nicht sicher, ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist, lassen Sie sich von der Internet Ombudsstelle beraten.

Hauptforderung berechtigt?

Wenn die vom Inkassobüro verfolgte Hauptforderung (z. B. die Abo-Gebühren oder Mitgliedschaftsgebühr) berechtigt ist, müssen Sie Ihrem Vertragspartner auch Mahn- und Betreibungskosten in einem gewissen Umfang ersetzen. Aufgrund Ihres Zahlungsversäumnisses muss Ihr Vertragspartner nämlich Maßnahmen setzen, um zu seinem Geld zu kommen. Die Weitergabe der Forderung an ein Inkassobüro ist grundsätzlich eine legitime Maßnahme, um eine Geldforderung zu verfolgen. Nur wenn die Weitergabe an das Inkassobüro sinnlos ist (z. B. weil Sie bereits klargestellt haben, dass Sie nichts bezahlen werden), müssen Sie jedenfalls keine Inkassokosten ersetzen.

Sie müssen nämlich nur die Kosten solcher Maßnahmen ersetzen, die für die Einbringung der Geldforderung zweckmäßig waren. Wenn Sie Ihrem Vertragspartner oder dem Inkassobüro etwa bereits mitgeteilt haben, dass Sie zwar grundsätzlich bezahlen wollen, aber derzeit kein Geld haben, dürfen keine Inkassokosten für weitere Mahnungen verrechnet werden. Außerdem dürfen die von den Inkassobüros (im Namen ihres Auftraggebers) verlangten Beträge nicht über die Höchstsätze nach der „Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen“ hinausgehen und müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen (siehe auch "Inkassoschreiben erhalten - Was tun?").

Achtung! Sobald Sie vom Inkassobüro verfolgten Forderungen anerkennen und sich mit dem Inkassobüro über eine (Raten-)Zahlung einigen, können Sie die Forderungen später nicht mehr bestreiten und zurückweisen.

Hauptforderung nicht berechtigt?

Ist die vom Inkassobüro verfolgte Hauptforderung nicht berechtigt, sollten Sie das Inkassobüro kontaktieren und die Forderung ausdrücklich bestreiten. Teilen Sie dem Inkassobüro mit, dass die Forderung keine Rechtsgrundlage hat und Sie daher nichts bezahlen werden. Stellen Sie klar, dass jede weitere Mahnung des Inkassobüros keine zweckentsprechende außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahme darstellt. Sie können auch erklären, dass die Weitergabe von Informationen an Wirtschaftsauskunfteien im Fall bestrittener Forderungen rechtswidrig ist und Sie eine allfällige Weitergabe von Informationen bei der Datenschutzbehörde zur Anzeige bringen werden.

Wenn Sie die Forderung nicht für berechtigt halten, bezahlen Sie dem Inkassobüro auch keinen anteiligen Betrag. Denn das könnte als Anerkennung der Forderung gewertet werden. Ebenso wenig sollten Sie eine vom Inkassounternehmen vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung "abzustottern". Mit einer solchen Vereinbarung erkennen Sie die Forderungen an und verlieren die Möglichkeit, sie zu bestreiten. Sie müssten dann selbst eine eigentlich unbegründete Forderung bezahlen oder hätten es zumindest erheblich schwerer, wenn Sie dann doch nicht (mehr) zahlen wollten.

Was ist eine Abo-Falle?

Bei einer Abo-Falle melden Sie sich für einen angeblich kostenlosen Dienst an. Später erfahren Sie, dass Sie ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben.

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Muss ich für einen angeblich kostenlosen Vertrag bezahlen?

Wenn Sie sich für einen kostenpflichtigen Service anmelden, muss der Bestell-Button klar beschriftet sein. Nur dann müssen Sie die Kosten auch bezahlen.

Die Abo-Kosten sind höher als auf der Anmeldeseite. Muss ich bezahlen?

Sie müssen nur jene Abonnement-Gebühren bezahlen, auf die Sie bei der Anmeldung hingewiesen wurden. Ansonsten besteht keine Zahlungsverpflichtung.

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Letzte Änderung: 03.11.2022