Ich habe keine Kündigungsbestätigung erhalten. Ist meine Kündigung trotzdem wirksam?

Ja, Ihre Kündigung ist wirksam, sobald Sie vom Unternehmen empfangen wurde. Sie muss in den „Machtbereich“ (d.h. den Postkasten oder das E-Mail-Postfach) des Unternehmens gelangen und dort unter gewöhnlichen Umständen gelesen werden können.

Es reicht, dass ein E-Mail oder ein postalisches Schreiben im E-Mail-Konto oder im Postkasten des Unternehmens ankommt und das Unternehmen davon Kenntnis nehmen konnte. Es ist egal, ob Ihre Kündigung in weiterer Folge tatsächlich behandelt oder eine Kündigungsbestätigung geschickt wird. Ihre Kündigung ist also auch dann wirksam, wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten.

Wenn Sie Ihre Kündigung per E-Mail erklären, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald Ihr E-Mail beim Unternehmen eingelangt ist. Es muss nur in den "Machtbereich" des Unternehmens gelangen. Das E-Mail-Postfach des Unternehmens zählt jedenfalls dann zu seinem Machtbereich gehört, wenn es zu erkennen gegeben hat, dass es über diese E-Mail-Adresse erreichbar ist (9 Ob 86/21v Pkt. 1.1.). Die Kündigung wird dann wirksam, sobald Ihr Vertragspartner sie unter gewöhnlichen Umständen (d. h. an Werktagen zu normalen Geschäftszeiten) zur Kenntnis nehmen kann (RIS-Justiz RS0123058). Auch eine E-Mail, die im Spam-Ordner landet, gilt als zugegangen (3 Ob 224/18i).

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie eine Kündigung per eingeschriebenem Brief schicken. Dann haben Sie zumindest einen Beweis darüber, dass Sie die Kündigung losgeschickt haben. Wenn Sie Ihre Kündigung über die Website www.online-kuendigen.at als E-Mail (an die dort hinterlegten E-Mail-Adressen der Unternehmen) abschicken, erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihr E-Mail und damit die Kündigung angekommen ist. Mit dieser Bestätigung können Sie beweisen, dass die Kündigung vom Unternehmen empfangen wurde und damit wirksam ist.

Ich kann mich zum Kündigen nicht in den Account einloggen. Was tun?

Eine Kündigung über Ihren Account ist nicht zwingend notwendig. Sie können Ihre Mitgliedschaft auch einfach per E-Mail kündigen.

Kann ich den Abschluss meines Abos bzw. meiner Mitgliedschaft widerrufen?

Ja, Sie können ein online abgeschlossenes Abo oder eine online abgeschlossene Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen.

Wie lange kann ich Abo oder Mitgliedschaft widerrufen?

Die gesetzliche Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Wenn Sie nicht richtig informiert wurden, können Sie sogar noch nach einem Jahr den Vertrag widerrufen.

Darf der Anbieter nach meinem Widerruf noch Geld verlangen?

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft widerrufen, kann der Anbieter eventuell einen Wertersatz für den bis zum Widerruf konsumierten Zeitraum verlangen.

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Letzte Änderung: 03.11.2022