Kann ich den Abschluss meines Abos bzw. meiner Mitgliedschaft widerrufen?

Das gesetzliche Rücktrittsrecht gilt grundsätzlich auch für online abgeschlossene Verträge über (digitale) Dienstleistungen wie zum Beispiel Mitgliedschaften oder Kurse. Sie können den Abschluss Ihres Abos oder Ihrer Mitgliedschaft also widerrufen.

Das gesetzliche Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) gilt nicht für Kaufverträge über Waren, sondern auch für online abgeschlossene Verträge über Abos oder Mitgliedschaften ("Kann ich die Anmeldung für Mitgliedschaften bzw. Kurse widerrufen?"). Sie können also online abgeschlossene Verträge über Abos oder Mitgliedschaften ohne Grund innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss widerrufen. Da das Rücktrittsrecht gesetzlich verankert ist, muss es nicht erst vereinbart oder vom Unternehmen gewährt werden.

Ein Rücktritt bzw. Widerruf ist etwas anderes als eine Kündigung. Der Rücktritt bzw. Widerruf hebt Ihren Vertrag mit dem Unternehmen rückwirkend auf. Dadurch ist es so, als hätten Sie den Vertrag niemals abgeschlossen. Bei einer Kündigung wird der Vertrag zu einem gewissen Zeitpunkt in der Zukunft beendet ("Ich habe den Vertrag gekündigt. Warum endet mein Vertrag nicht sofort?")

Wenn Sie innnerhalb von 14 Tagen aus der Mitgliedschaft wieder aussteigen wollen, sollten sie daher ausdrücklich klarstellen, dass Sie den Vertrag widerrufen (und nicht kündigen!). Der Rücktritt kann völlig formfrei erfolgen – zum Beispiel per Telefon oder E-Mail ("Wie übe ich mein Rücktrittsrecht aus?"). Sie benötigen also keine unterschriebene Erklärung oder ein postalisches Schreiben.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihren Rücktritt im Zweifel eher schriftlich als telefonisch erklären, damit Sie später nachweisen können, dass Sie den Vertrag widerrufen haben.

Beispiel: Lisa registriert sich für eine dreimonatige Premium-Mitgliedschaft bei einer Dating-Plattform. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dating-Plattform heißt es, dass sämtliche Erklärungen der KundInnen unterschrieben abgegeben werden müssen. Nach zehn Tagen möchte Lisa den Vertrag widerrufen, weil sie enttäuscht über das Angebot der Dating-Plattform ist. Lisa schickt daher ein E-Mail an die Dating-Plattform, dass sie von ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht und den Vertrag widerruft. Die Dating-Plattform antwortet eine Woche später, dass alle Erklärungen unterschrieben abgegeben werden müssen und der Rücktritt daher nicht akzeptiert wird.

Die Dating-Plattform kann den Widerruf jedoch nicht ablehnen, weil dieser formfrei erfolgen darf. Die Regelung in den AGB, wonach alle Erklärungen der KundInnen unterschrieben abgegeben werden müssen, ist für die Rücktrittserklärung nicht wirksam.

Bei einem Upgrade von einer Basis-Mitgliedschhaft auf eine Premiummitgliedschaft wird ein neuer Vertrag abgeschlossen oder ein bestehender Vertrag geändert. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn ein bestehendes Vertragsverhältnis online verändert oder verlängert wird (siehe "Was ist das gesetzliche Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht?"). Sie haben also hinsichtlich des Upgrades auf eine Premium-Mitgliedschaft ein eigenes Widerrufsrecht. Sie können noch innerhalb von 14 Tagen ab Ihrer Registrierung als Premium-Mitglied Ihren Rücktritt erklären, auch wenn Ihre Registrierung als Basis-Mitglied bereits länger als 14 Tage zurückliegt.

Wie lange kann ich Abo oder Mitgliedschaft widerrufen?

Die gesetzliche Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Wenn Sie nicht richtig informiert wurden, können Sie sogar noch nach einem Jahr den Vertrag widerrufen.

Darf der Anbieter nach meinem Widerruf noch Geld verlangen?

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft widerrufen, kann der Anbieter eventuell einen Wertersatz für den bis zum Widerruf konsumierten Zeitraum verlangen.

Das Unternehmen akzeptiert meinen Rücktritt nicht. Was tun?

Ihr Widerruf ist auch dann wirksam, wenn ein Unternehmen den Widerruf nicht akzeptiert oder erklärt, dass kein Widerrufsrecht bestehe.

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Letzte Änderung: 20.03.2024