Anbieter von Online-Diensten müssen Sie klar und deutlich über die Kosten informieren, wenn Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen. Nur dann müssen Sie auch bezahlen.
Sie müssen nur dann Abogebühren für einen Abo-Vertrag bezahlen, wenn Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben. Ein Vertrag ist nur dann kostenpflichtig, wenn Sie das Unternehmen direkt bei Ihrer Registrierung darauf hingewiesen hat, dass Sie etwas bezahlen müssen. Dazu muss der Button (Schaltfläche) bei der Registrierung klar mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“, „Jetzt Kaufen“, „Kostenpflichtig registrieren“, „Kauf bestätigen“ oder mit einer ähnlichen Formulierung beschriftet sein („Button-Lösung“).
Wenn der Button (Schaltfläche) nur mit den Worten „Anmelden“, „Bestellen“, „Registrieren“, „Weiter“ oder ähnlichen Worten beschriftet ist, dann sind Sie an den Vertrag nicht gebunden und Sie müssen nichts bezahlen. Diese „Button-Lösung“ soll sicherstellen, dass VerbraucherInnen nur dann etwas bezahlen müssen, wenn sie klar auf eine Zahlungspflicht hingewiesen wurden.
Albert will sich für eine Premium-Mitgliedschaft bei einer Dating-Plattform registrieren. Er muss dazu auf der Website seinen Namen und seine E-Mail-Adresse angeben. Daneben wird ein Preis von EUR 39,90 pro Monat für die Premium-Mitgliedschaft angezeigt. Albert schließt die Registrierung ab, indem er am Ende des Anmeldeformulars auf den Button „Jetzt registrieren“ klickt.
Albert hat keinen verpflichtenden Vertrag geschlossen. Die Dating-Plattform kann die Mitgliedgebühr von EUR 39,90 nicht fordern, weil der Button „Jetzt registrieren“ nicht den gesetzlichen Bestimmungen („Button-Lösung“) entspricht.
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