Oftmals geben Anbieter von Online-Diensten an, dass die Basis- und die Premiummitgliedschaft jeweils gesondert gekündigt werden müssen. Obwohl dies rechtlich kaum haltbar ist, empfehlen wir Ihnen in der Kündigung klarzustellen, dass Sie alle Verträge beenden wollen.
Manche Unternehmen unterscheiden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich zwischen dem Vertrag über die (kostenlose) Basismitgliedschaft und dem Vertrag über die (kostenpflichtige) Premiummitgliedschaft. Gleichzeitig wird festgehalten, dass die Kündigung der Basismitgliedschaft nicht eine gleichzeitige Kündigung der Premiummitgliedschaft bedeutet. Das heißt, dass der Vertrag über die Premiummitgliedschaft gesondert beendet werden muss.
Dass es sich bei den zwei verschiedenen Mitgliedschaften tatsächlich um zwei Verträge handelt, ist eher zweifelhaft. Dennoch sollten Sie bei der Kündigung über ein Online-Formular oder über einen Button wie „Profil löschen“, genau darauf achten, worauf sich die Kündigung bezieht. Es könnte sein, dass Sie damit nur die Basismitgliedschaft beenden
Tipp: Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen, in Ihrer Kündigung klarzustellen, dass Sie alle Verträge mit dem Unternemen kündigen.
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