Grundsätzlich können Sie eine Kündigungseklärung per E-Mail schicken. Eine Klausel in den AGB, wonach Sie die Kündigung nur über ein bestimmtes Formular oder nur über Ihren Benutzer-Account erklären können, ist unwirksam. Das Unternehmen darf maximal die Schriftform verlangen.
Laut den AGB vieler Unternehmen muss eine Kündigungserklärung in einer bestimmten Form übermittelt werden – zum Beispiel per Post, per Fax, durch ein Online-Kündigungsformular oder im Kontobereich. Allerdings wird eine Kündigungserklärung auch dann wirksam, wenn sie in einer anderen Form (zum Beispiel per E-Mail) übermittelt wurde. Die einzige formale Voraussetzung, die nach österreichischem Recht vereinbart werden darf, ist die Schriftform der Kündigungserklärung (siehe „Muss meine Kündigung unterschrieben sein?“).
In der Regel muss eine Kündigungserklärung von jener E-Mail-Adresse, von jener die Registrierung vorgenommen wurde, akzeptiert werden. Wurde in den AGB „Schriftlichkeit“ vereinbart, muss die Kündigung mit einer Unterschrift oder Handysignatur versehen sein. Auch die Vorgabe bestimmte Kündigungsformulare verwenden zu müssen, ist unzulässig. Ihre Kündigung ist also auch dann wirksam, wenn Sie ein vom Unternehmen vorgegebenes Kündigungsformular nicht verwenden oder einen bestimmten Online-Kündigungsprozess nicht nutzen.
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