Nur im sehr seltenen Fall, dass der Vertrag mit einem Online-Unternehmen wie einer Dating-Plattform, ein Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte ist, könnte das Rücktrittsrecht ausgeschlossen sein.
Es reicht allerdings nicht, dass es sich bei Ihrem Online-Vertrag, um einen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte handelt, um Ihnen das Rücktrittsrecht (auch Widerrufsrecht genannt) zu verwehren. Zusätzlich müssen Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass das Unternehmen sofort mit der Vertragserfüllung beginnen soll, und zur Kenntnis genommen haben, dass Sie dadurch Ihr Rücktrittsrecht verlieren.
Florian registriert sich für eine Plattform, auf der Erotik-Unterhaltung in Form von digitalen Animationen angeboten wird. In diesem Fall erbringt der Plattformbetreiber keine Dienstleistungen (Vermittlung von Kontakten), sondern stellt digitale Inhalte (Animationen) zur Verfügung. Wenn Florian ausdrücklich die sofortige Bereitstellung des digitalen Dienstes verlangte und über den Verlust seines Rücktrittsrechts informiert wurde, kann Florian nicht mehr vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist in diesem Fall erloschen.
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