Was ist eine Abo-Falle?

Bei einer Abo-Falle stellt sich ein kostenloses Angebot (z. B. ein Gewinnspiel oder ein Probe-Abo) später als kostenpflichtig heraus. Manchmal sollen Sie zunächst nur einen kleinen Betrag bezahlen und später werden höhere Abbuchungen vorgenommen. Meist wird nur im "Kleingedruckten" auf die Kosten hingewiesen.

Es gibt unterschiedliche Arten von Abo-Fallen und unterschiedliche Wege, über die Sie in eine Abo-Falle gelockt werden. Bei manchen Abo-Fallen handelt es sich bloß um etwas irreführende Geschäftspraktiken, bei anderen handelt es sich um betrügerische Handlungen. Grob gesprochen lassen sich folgende Arten von Abo-Fallen unterscheiden:

  • Ein kostenloser Probezeitraum geht ohne ausreichende Information und Vorwarnung in einen kostenpflichtigen Vertrag über.
  • Sie melden sich einer Website oder in einer App mit persönlichen Daten (E-Mail-Adresse, Kreditkartendaten o. Ä.) an, um kostenlosen Zugang zu einem Inhalt (z. B.  einem Computerspiel, ein Gewinnspiel) zu bekommen. Später stellt sich das Angebot als kostenpflichtig heraus.
  • Sie werden unter irgendeinem Vorwand zur Bezahlung eines kleinen Betrags und der Eingabe Ihrer Kreditkarten- oder Bankdaten bewegt. Später werden wiederholt höhere Beträge von Ihrem Bankkonto oder Ihrer Kreditkarte abgebucht.

Kostenhinweis im Kleingedruckten

Bei allen Abo-Fallen wird entweder gar nicht oder nicht ausreichend auf die Kostenpflichtigkeit eines Vertrags bzw. über die Kosten des Abo-Vertrags hingwiesen. Der Kostenhinweis ist meist im Kleingedruckten versteckt und leicht zu übersehen. Der Umstand, dass an irgendeiner Stelle auf Kosten hingewiesen wird, bedeutet aber noch nicht, dass Sie diese Kosten auch bezahlen müssen. Denn in vielen Fällen haben Sie gar kein rechtlich wirksames kostenpflichtiges Abo abgeschlossen.

Für den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos reicht es nämlich nicht aus, dass Sie im Kleingedruckten auf irgendwelche Kosten hingewiesen werden. Sie schließen nur dann einen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab, wenn der Bestell-Button mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kostenpflichtig registrieren“ oder mit einer ähnlichen Formulierung beschriftet war ("Muss ich für einen angeblich kostenlosen Vertrag bezahlen?"). Außerdem kann nur jener Preis als vereinbart gelten, auf den Sie bei Ihrer Anmeldung klar hingewiesen wurden ("Die Abo-Kosten sind höher als auf der Anmeldeseite. Muss ich bezahlen?"). Denn nur dann kann Ihre Bestellung bzw. Anmeldung als Angebot verstanden werden, den konkreten Dienst um den bestimmten Preis nutzen zu wollen (Vertrauenstheorie).

Rechnungen und Abbuchungen

Wenn Sie in eine Abo-Falle getappt sind, erhalten Sie entweder Rechnungen oder es werden Beträge abgebucht. Im Fall von Rechnungen müssen Sie die Zahlungsforderungen zurückweisen und erklären, dass Sie mit der Anmeldung keine Zahlungsverpflichtung eingegangen sind. Im Fall von Abbuchungen müssen Sie  Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter kontaktieren und eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge verlangen. Wenn die Beträge von Ihrem Bankkonto als SEPA-Lastschriften abgebucht werden, können Sie diese Beträge innerhalb von 8 Wochen wieder zurückholen. Wenn die Beträge von Ihrer Kreditkarte abgebucht werden, sollten Sie Ihren Kreditkartenanbieter kontaktieren und ein Rückerstattung verlangen (siehe "Kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbekommen?")

Wie funktionieren Abo-Fallen auf Dating-Plattformen?

Bei Dating-Plattformen müssen Sie sich meist für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft registrieren. Der Ausstieg aus einer solchen Mitgliedschaft ist oft s...

Muss ich für einen angeblich kostenlosen Vertrag bezahlen?

Wenn Sie sich für einen kostenpflichtigen Service anmelden, muss der Bestell-Button klar beschriftet sein. Nur dann müssen Sie die Kosten auch bezahlen.

Die Abo-Kosten sind höher als auf der Anmeldeseite. Muss ich bezahlen?

Sie müssen nur jene Abonnement-Gebühren bezahlen, auf die Sie bei der Anmeldung hingewiesen wurden. Ansonsten besteht keine Zahlungsverpflichtung.

Mein Abo hat sich automatisch verlängert. Geht das so einfach?

Sie müssen vor einer automatischen Vertragsverlängerung eine gesonderte Information bekommen. Ansonsten ist die automatische Vertragsverlängerung unwirksam...

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Letzte Änderung: 28.10.2022