Beim Abschluss einer kostenpflichtigen Bestellung im Internet müssen Sie entscheiden, wie Sie bezahlen wollen. Die Anzahl der möglichen Zahlungsarten hat sich in den letzten Jahren erweitert.
Jede Zahlungsart hat ihre Vor- und Nachteile. Unterschiede zeigen sich insbesondere, wenn es darum geht, ob Sie bereits abgebuchte Beträge wieder zurückfordern ...
Bei der Zahlungsart „Vorkasse“ überweisen Sie Geld auf das Konto eines Unternehmens, obwohl Sie noch keine Ware oder Dienstleistung erhalten haben. Diese Zahlungsart ...
Bei einem elektronischen Zahlungsvorgang (zum Beispiel bei einer Überweisung im Online-Banking oder bei einer Kreditkartenzahlung im Internet) müssen Sie ...
Beim Online-Shopping müssen Sie selbst gar nicht so viel machen, um ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sobald Sie Ihre Kontonummer (IBAN) bei einer ...
Bei einer SEPA-Lastschrift gibt es das sogenannte „Recht auf bedingungslose Rückerstattung“. Das bedeutet, dass Sie Ihr Geld innerhalb von acht Wochen ...
Wenn ein einmaliges SEPA-Lastschriftmandat nicht gesperrt wird, können weitere Abbuchungen vorgenommen worden. Betrügerische Angebote nutzen dies aus. Widersprechen Sie daher den unberechtigten Abbuchungen und sperren Sie das SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer Bank.
Kreditkarten sind beim Zahlen im Internet weit verbreitet. Ihre Zahlung wird dabei über ein oder auch mehrere Kreditkartenunternehmen abgewickelt. Die Händlerin oder der Händler bietet die Möglichkeit der Kreditkartenzahlung an, um den KundInnen den Einkauf zu erleichtern. Dafür zahlen die HändlerInnen aber eine Gebühr („Disagio“ oder „Merchant Service Charge“) an das Kreditkartenunternehmen.
Eine Zahlung mit einer Kreditkarte muss wie jede andere Zahlung von Ihnen freigegeben werden. Bisher reichte es Ihren Namen, Ihre Kreditkartennummer, die Gültigkeitsdauer und die Kartenprüfnummer bei einer Zahlung einzugeben. Ab 1. Jänner 2021 ist eine sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“ notwendig.
Wollen Sie zum Beispiel eine Rückbuchung eines Betrags fordern, wenden Sie sich an Ihren Kreditkartenanbieter. Das ist jenes Unternehmen, mit dem Sie einen sogenannten Kartenausgabevertrag (Emissionsvertrag) abgeschlossen haben. Andere Bezeichnungen für den Kreditkartenanbieter sind auch „Kreditkarteninstitut“, „kartenausgebende Bank“ oder „Issuer“. Ihr Kreditkartenanbieter kann etwa ein Kreditkartenunternehmen wie „PayLife“, „CardComplete“ oder Ihre Bank sein.
Eine Kreditkartenzahlung können Sie nicht einfach ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Stattdessen müssen Sie den Betrag bei der Händlerin oder dem Händler zurückfordern. Allerdings gibt es bei den meisten Kreditkartenunternehmen die Möglichkeit eine Zahlung zu beanstanden.
Bei der Zahlungsart „Klarna“ handelt es sich um einen Kauf auf Rechnung. Normalerweise müssen Sie daher bestellte Waren oder Dienstleistungen erst bezahlen ...
Auch wenn Sie mit „Klarna“ oder „Klarna – Kauf auf Rechnung“ zahlen, bleibt das Unternehmen, bei dem Sie eingekauft haben, Ihr Vertragspartner. „Klarna“ ...
Auch wenn Sie mit „Klarna“ oder „Klarna – Kauf auf Rechnung“ zahlen, bleibt das Unternehmen, bei dem Sie eingekauft haben, Ihr Vertragspartner. „Klarna“...
Bei der Zahlungsart „Sofort“ oder „Sofortüberweisung“ handelt es sich um eine Zahlungsart des schwedischen Zahlungsdienstleisters „Klarna“. Die Überweisung wird dabei von „Klarna“ in ihrem Online-Banking ausgelöst. Aber Achtung: Bei „Klarna“ geben Sie Ihre Daten an Dritte weiter.