Auch wenn Sie mit „Klarna“ oder „Klarna – Kauf auf Rechnung“ zahlen, bleibt das Unternehmen, bei dem Sie eingekauft haben, Ihr Vertragspartner. „Klarna“ weiß nur, dass Sie dem Unternehmen einen bestimmten Betrag schulden.
Haben Sie eine fehlerhafte Ware erhalten, können Sie Ihre Gewährleistungsrechte (das heißt Ihr Recht auf Austausch der Ware oder auf Rückabwicklung des Vertrags) gegenüber dem Unternehmen, bei dem Sie bestellt haben, (Ihrem Vertragspartner) geltend machen. Dazu müssen Sie sich an das Unternehmen (und nicht an „Klarna“) wenden. Auch wenn Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen, sind Sie weiterhin verpflichtet den Kaufpreis zu bezahlen. Wollen Sie die Rechnung von „Klarna“ nicht bezahlen, sollten Sie „Klarna“ darüber informieren, dass Sie eine fehlerhafte Ware erhalten haben und Gewährleistungsansprüche geltend machen wollen. Klarna wird mit Ihnen darauf vielleicht eine neue Frist für Ihren Zahlung (Zahlungsziel) vereinbaren.
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