Wen muss ich bei Problemen kontaktieren? Klarna oder Onlineshop?

Bei Bezahlung mit „Klarna“ oder „Klarna – Kauf auf Rechnung“ müssen Sie den Kaufpreis zwar an Klarna bezahlen. Ihr Vertragspartner bleibt aber der Onlineshop bzw. das Unternehmen, bei dem Sie eingekauft haben. Wenn bei der Erfüllung des Vertrags Probleme auftreten (z. B. keine oder fehlerhafte Ware geliefert, Vertrag widerrufen o.Ä.), müssen Sie diese mit dem Onlineshop klären.

Viele Online-Shops bieten die Zahlungsart „Klarna“ bzw. „Klarna – Kauf auf Rechnung“ an. Die Rechnung für den Online-Einkauf wird dabei nicht vom Online-Shop, sondern vom schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna ausgestellt. Der Online-Shop überträgt seine Forderung nach Bezahlung des Kaufpreises nämlich sofort bei der Bestellung an den Zahlungsdienstleister Klarna. Sie müssen den Kaufpreis daher nicht an den Online-Shop, sondern an Klarna bezahlen. Der Online-Shop kümmert sich nicht mehr darum, ob der Kaufpreis von Ihnen bezahlt wird, weil er sofort Geld von Klarna erhält. Die Eintreibung des Kaufpreises übernimmt Klarna.

Keine Lieferung erhalten?

Sie haben eine Zahlungsaufforderung oder eine Mahnung von Klarna erhalten, obwohl Sie Ihre Bestellung noch gar nicht erhalten haben? Informieren Sie Klarna, dass Sie Ihr Paket noch nicht bekommen haben und vereinbaren Sie eine neue Zahlungsfrist. Solange Sie keine Ware erhalten haben, müssen Sie Sie den Kaufpreis jedenfalls nicht bezahlen. Die haben diesbezüglich nämlich ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden darf (§ 1052 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch iVm § 6 Abs 1 Z 6 Konsumentenschutzgesetz). Wenn Sie das Ausbleiben der Lieferung an Klarna gemeldet haben, wird Klarna die Rechnung und die Zahlungen pausieren.

Fehlerhafte Ware geliefert?

Haben Sie eine fehlerhafte Ware erhalten, können Sie Ihre Gewährleistungsrechte (d. h. Ihr Recht auf Austausch der Ware oder auf Rückabwicklung des Vertrags) gegenüber dem Onlineshop geltend machen. Dazu müssen Sie den Onlineshop (und nicht Klarna) kontaktieren. Wenn Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen, sollten Sie Klarna informieren, dass Sie eine kaputte Ware erhalten haben und vom Onlineshop einen Austausch des fehlerhaften Produkts gegen ein neues Produkt verlangt haben. Klarna sollte mit Ihnen darauf eine neue Frist für Ihre Zahlung vereinbaren bzw. die Rechnung pausieren.

Ware zurückschicken?

Wenn Sie die Ware zurückschicken (den Kaufvertrag widerrufen) wollen, müssen Sie dem Online-Shop und nicht Klarna gegenüber erklären. Mit dem Rücktritt oder Widerruf wird der Kaufvertrag aufgelöst und Sie sind nicht mehr verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Sie müssen allerdings das bestellte Produkt an den Online-Shop zurückschicken. Der Onlineshop sollte „Klarna“ über Ihren Widerruf informieren, damit keine Zahlung des Kaufpreises mehr von Ihnen gefordert wird. Wenn Sie trotz Widerrufs Mahnungen von Klarna bekommen, sollten Sie selbst Klarna über Ihren Widerruf informieren. Wenn Sie nur einen Teil der Lieferung zurückschicken wollen, sollten Sie eine aktualisierte Rechnung (über den Teil der Bestellung, den Sie behalten) anfordern und mit Klarna eine Verlängerung der Zahlungsfrist vereinbaren.

Meine Zahlung konnte nicht zugeordnet werden. Darf Klarna Mahnspesen verlangen?

Klarna muss sich bemühen, eine Zahlung richtig zuzuordnen. Mahnspesen dürfen nur in Ausnahmefällen verlangt werden.

Wie bezahle ich mit „Sofortüberweisung“?

Bei der Zahlungsart „Sofort“ oder „Sofortüberweisung“ handelt es sich um eine Zahlungsart des schwedischen Zahlungsdienstleisters „Klarna“. Die Überweisung...

Wie bezahle ich mit PayPal?

„PayPal“ ist ein Online-Bezahldienst bei dem Sie sich registrieren müssen. Um mit „PayPal“ zu bezahlen, können Sie Ihr Konto mit einem Guthaben ...

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Letzte Änderung: 20.03.2024