Sie müssen nichts bezahlen, solange Sie die Ware nicht erhalten haben.
Erhalten Sie eine Mahnung von „Klarna“, obwohl Sie die Ware noch gar nicht haben, informieren Sie „Klarna“ darüber und vereinbaren Sie ein neues Zahlungsziel. Solange Sie keine Ware erhalten haben, müssen Sie Sie den Kaufpreis jedenfalls nicht bezahlen (§ 1052 ABGB iVm § § 6 Abs 1 Z 6 KSchG).
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