Was kann ich gegen unerlaubte Abbuchungen tun?

Bei unerlaubten Abbuchungen kommt es darauf an, ob es sich um eine SEPA-Lastschrift oder um eine Kreditkartenzahlung handelt. Eine SEPA-Lastschrift können Sie jedenfalls binnen 8 Wochen zurückbuchen lassen. Für die Rückerstattung von Kreditkartenzahlungen bestehen eigene Regeln.

Bei unerlaubten Abbuchungen stellen sich zwei Fragen:

  1. Kann ich die unerlaubten Abbuchungen zurückbuchen lassen?
  2. Wie kann ich weitere Abbuchungen stoppen?
     

Zur Beantwortung dieser Fragen müssen Sie zwischen Abbuchungen aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats (= SEPA-Lastschriften) und Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte unterscheiden.

SEPA-Lastschrift

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie die Erlaubnis, dass von Ihrem Bankkonto Abbuchungen vorgenommen werden dürfen. Meist wird für diese Abbuchungen eine vertragliche Grundlage (z. B. ein Kaufvertrag oder ein Abo-Vertrag) bestehen. Wenn diese vertragliche Grundlage wegfällt (z. B. durch den Widerruf eines Kaufvertrags oder die Kündigung eines Abo-Vertrags bzw. einer Mitgliedschaft), dürften keine Abbuchungen mehr von Ihrem Konto vorgenommen werden.

Solange Sie das SEPA-Lastschriftmandat nicht gegenüber dem Onlineshop widerrufen oder bei Ihrer Bank sperren, sind aber weiterhin Abbuchungen von Ihrem Konto möglich. Sie können solche Abbuchungen aber jedenfalls innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen lassen. Sie müssen dafür keinen Grund angeben. Es reicht, Ihre Bank zu kontaktieren und der konkreten Abbuchungen zu widersprechen. Um keine unberechtigten Abbuchungen zu übersehen, sollten Sie die Umsätze auf Ihrem Konto im Blick behalten.

Um weitere unberechtigte Abbuchungen zu verhindern, sollten Sie das SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer Bank sperren und auch gegenüber dem Anbieter widerrufen. Mit der Sperre des SEPA-Lastschriftmandats bei Ihrer Bank stellen Sie sicher, dass der Anbieter in Zukunft keine unberechtigten Abbuchungen mehr vornehmen kann. Sie sollten dazu nach Möglichkeit die Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor-ID“) und eine Mandats-Referenznummer (MRN) bekannt geben.

Beispiel: Anton klickt aus Interesse auf eine Werbung für eine Dating-Plattform. Er gelangt auf eine Seite, auf der die Mitgliedschaft als kostenlos beworben wird. Auch als Anton sich anmeldet, wird auf keine Kosten hingewiesen. Anton wird zur Überprüfung seiner Volljährigkeit allerdings angehalten, seine IBAN-Kontonummer anzugeben. Anton schreibt ein paar Nachrichten, aber beendet seine Mitgliedschaft bald wieder. Sechs Wochen später stellt er jedoch fest, dass wöchentlich ein Betrag von € 39,90 von seinem Konto abgebucht wurde.

Anton kann die die wöchentlichen Abbuchungen von EUR 39,90 bei seiner Bank rückgängig machen lassen. Da Anton bei seiner Registrierung nicht auf eine Zahlungspflicht hingewiesen wurde, hat er keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Anton sollte das bei seiner Registrierung erteilte SEPA-Lastschriftmandat bei seiner Bank löschen lassen und gegenüber der Dating-Plattform widerrufen. Damit stellt er sicher, dass der unseriöse Anbieter nicht weiterhin Geld von seinem Konto abbucht.

Abbuchungen von Kreditkarte

Grundsätzlich können Sie eine einmal frei gegebene Kreditkartenzahlung nicht rückgängig machen. Wenn Sie aber eine Zahlung bzw. Abbuchung nicht autorisiert haben (z. B. jemand anderer hat Ihre Kreditkarte verwendet oder es wurde mehr abgebucht, als Sie erlaubt haben), können Sie von Ihrem Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge verlangen (siehe "Kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbekommen?"). Aber auch sonst gibt es bei den meisten Kreditkartenunternehmen die Möglichkeit, Umsätze wegen bestimmter Gründe (z. B. Verdacht auf Markenfäschung oder Ware nicht erhalten) zu reklamieren ("Chargeback").

Für ein Kreditkartenunternehmen ist es schwierig, Abbuchungen von einem bestimmten Unternehmen zu unterbinden. Lassen Sie daher Ihre Kreditkarte sperren und beantragen Sie eine neue Kreditkarte. Sind Ihre Kreditkartendaten nämlich einmal in den falschen Händen, kann es jederzeit wieder zu Abbuchungen kommen. Das Kreditkartenunternehmen darf für die neue Kreditkarte kein Entgelt verrechnen. Wenn bei einer Kreditkarte ein Betrag für eine Zahlung "vorgemerkt" oder reserviert ist (d.h. wenn die Abbuchung noch nicht erfolgt ist, aber bereits auf Ihren Einkaufsrahmen gebucht ist), können Sie dem Kreditkartenunternehmen die Zahlung des vorgemerkten Betrags bei Fälligkeit eventuell untersagen.

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Kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbekommen?

Wenn Sie eine Kreditkartenzahlung nicht freigegeben haben, können Sie eine Rückbuchung verlangen. Aber auch sonst können Sie den Umsatz reklamieren.

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Letzte Änderung: 20.03.2024