Kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbekommen?

Wenn Sie eine Zahlung bzw. Abbuchung nicht autorisiert haben (z. B. jemand anderer hat Ihre Kreditkarte verwendet oder es wurde mehr abgebucht, als Sie erlaubt haben), können Sie von Ihrem Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge verlangen. Aber auch sonst gibt es bei den meisten Kreditkartenunternehmen die Möglichkeit, Umsätze wegen bestimmter Gründe (z. B. Lieferung einer Markenfälschung oder keine Lieferung) zu reklamieren ("Chargeback").

Es kann unterschiedliche Gründe haben, warum Sie eine Kreditkartenzahlung wieder rückgängig machen wollen, z. B.

  • Sie haben für ein Produkt mit Ihrer Kreditkarte bezahlt, aber Sie haben kein Produkt oder etwas völlig anderes (z. B. eine Markenfälschung) bekommen.
  • Es wurde ein zu hoher Betrag abgebucht bzw. ein Betrag wurde doppelt abgebucht.
  • Es finden wiederkehrende Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte statt, obwohl Sie nur eine einmalige Zahlung freigegeben oder ein Abo oder eine Mitgliedschaft bereits beendet haben.
  • Sie haben eine Bestellung storniert oder einen Kaufvertrag fristgerecht widerrufen und das Produkt zurückgeschickt.
  • Das Unternehmen bzw. der Zahlungsempfänger ist in Insolvenz gegangen.

In all diesen Fällen müssen Sie unterscheiden, ob es sich um ein Problem mit dem sogenannten "Zahlungsgeschäft" (d. h. der Auftrag an Ihr Kreditkartenunternehmen, eine bestimmte Zahlung über Ihre Kreditkarte auszuführen bzw. eine Abbuchung von Ihrer Kreditkarte zuzulassen) oder um ein Problem mit dem sogenannten "Grundgeschäft" bzw. "Valutaverhältnis" (d. h. den Kaufvertrag mit dem Onlineshop, die Registrierung für den kostenpflichtigen Dienst usw.) handelt.

Abbuchung nicht erlaubt (Zahlungsgeschäft)

Wenn Sie bestimmte Abbuchungen nicht erlaubt haben oder ein Betrag unerwartet abgebucht wurde (d. h. ein Problem im Zahlungsgeschäft), müssen Sie dies bei Ihrem Kreditkartenunternehmen (d. h. dem kartenausgebenden Unternehmen) reklamieren und eine Rückbuchung verlangen. Nach § 67 Abs 1 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) muss Ihnen Ihr Kreditkartenunternehmen eine Zahlung, die Sie nicht freigegeben (autorisiert) haben, unverzüglich zurückerstatten. Wenn eine Abbuchung nicht mittels starker Kundenauthentifizierung ("2-Faktor-Authentifizierung") freigegeben wurde, müssen Sie für die Abbuchung keinesfalls aufkommen (§ 68 Abs 5 ZaDiG 2018).

Ansonsten darf Ihnen das Kreditkartenunternehmen abgebuchte Beträge nur dann in Rechnung stellen, wenn die Abbuchungen mittels einer starken Kundenauthentifizierung freigegeben wurden und Sie gewisse Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt haben ("In welchem Fall kann mir das Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung verweigern?"). Nach § 66 Abs 3 ZaDiG 2018 reicht ein Nachweis über die Nutzung der Kreditkarte allein nicht notwendigerweise als Nachweis der Autorisierung oder einer grob fahrlässigen Verletzung der Sorgfaltspflichten aus. Das Kreditkartenunternehmen muss unterstützende Beweismittel vorlegen, um eine grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits nachzuweisen.

Tipp: Bei unbekannten oder unerwarteten Abbuchungen sollten Sie Ihrem Kreditkartenunternehmen erklären, dass Sie die Abbuchungen nicht freigegeben haben ("Ich habe diese Zahlungen nicht autorisiert!"), und nicht Einwendungen gegen das Grundgeschäft ("Ich habe dieses Abo nie abgeschlossen!") erheben.

Typische Fälle:

  • Jemand verwendet ohne Ihr Wissen und ohne Ihre Erlaubnis Ihre Kreditkarte, obwohl Sie alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen haben, um Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale (z. B. ein Passwort, ein PIN-Code oder eine TAN) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. 

Beispiel: Sonjas 13-jähriger Sohn Otto nimmt sich heimlich Sonjas Kreditkarte aus deren Brieftasche, um 1000 Juwelen auf seinem Smartphone-Spiel kaufen zu können. Beim Kauf muss Otto nur die Kreditkartendaten eingeben, ein Passwort oder ein Code wird nicht abgefragt. Sonja bemerkt erst auf ihrer nächsten Kreditkartenabrechnung, dass jemand ohne ihr Wissen ihre Kreditkartendaten verwendet hat. Sonjas Kreditkartenunternehmen muss ihr den abgebuchten Betrag zurückerstatten, weil Sonja die von Otto durchgeführte Zahlung nicht autorisiert hat.

  • Sie geben eine einzelne Zahlung über Ihre Kreditkarte frei. Es werden nach der einzelnen Zahlung aber weitere Abbuchungen vorgenommen, die Sie nicht autorisiert haben.

Beispiel: Helene nimmt an einem Online-Gewinnspiel der Cyberscam AG teil. Als Gewinne werden neueste Smartphones mit einem Wert von über € 1.000,- in Aussicht gestellt. Nach Ihrer Registrierung erhält Helene den Hinweis, dass für die Teilnahme eine Gewinnspielabgabe von € 2,- für die Finanz eingehoben werden muss. Helene denkt sich nicht viel dabei und gibt ihre Kreditkartendaten ein. Zwei Wochen später erhält Helene eine E-Mail, wonach sie ein Abo abgeschlossen haben soll. Auf ihrer Kreditkartenabrechnung sieht sie, dass neben der Abbuchung von € 2,- noch weitere € 89,- von ihrer Kreditkarte abgebucht wurden. Helene teilt ihrem Kreditkartenunternehmen mit, dass Sie nur die Zahlung über € 2,- freigegeben, aber weitere Zahlungen nicht autorisiert habe. Daher muss das Kreditkartenunternehmen Helene den Betrag von € 89,- unverzüglich zurückerstatten.

Gegenüber dem Kreditkartenunternehmen sollten Sie sich dabei immer auf das Zahlungsgeschäft und nicht das Grundgeschäft (z. B. den Abo-Vertrag oder die kostenpflichtige Mitgliedschaft) – beziehen. Das Kreditkartenunternehmen kann nämlich nicht beurteilen, ob es eine einen gültigen Vertrag für die Abbuchungen gibt. Das Kreditkartenunternehmen muss allerdings sicherstellen, dass nur solche Abbuchungen vorgenommen werden, die Sie auch freigegeben haben. Sie sollten sich daher immer den Zahlungsvorgang (d.h. die fehlende Autorisierung einer Abbuchung) reklamieren, und sich nicht auf Ihr Vertragsverhältnis zum abbuchenden Unternehmen („Valutaverhältnis“) beziehen.

Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabrechnung und reklamieren Sie umgehend unbekannte Abbuchungen!

Problem mit Vertragspartner (Grundgeschäft)

Wenn Sie ein Problem im Grundgeschäft haben (z. B. die Bestellung wurde nicht geliefert, eine Markenfälschung wurde geliefert, das Abo war bei der Abbuchung bereits gekündigt usw.), müssen Sie dieses Problem mit Ihrem Vertragspartner (d. h. dem Onlineshop oder dem Anbieter, bei dem Sie sich registriert haben) klären. Sie haben in diesem Fall kein Recht darauf, dass die Kreditkartenabbuchung rückgängig gemacht gemacht wird, sondern müssen das Problem grundsätzlich mit Ihrem Vertragspartner im Grundgeschäft lösen. Mit dessen Zustimmung kann ein abgebuchter Betrag jedenfalls zurückgebucht werden.

Wenn Sie keine Einigung mit Ihrem Vertragspartner erzielen, können Sie bei Ihrem Kreditkartenunternehmen den konkreten Umsatz reklamieren und um eine Rückbuchung („Chargeback“) des abgebuchten Betrags ersuchen. Geben Sie bei Ihrer Reklamation einen sachlichen Grund (z. B. "Es erfolgte keine Warenlieferung." oder "Es erfolgte die Lieferung von gefälschter bzw. falscher Ware.") an. Das Kreditkartenunternehmen nimmt aus Servicegründen in vielen Fällen eine Rückbuchung vor, obwohl die Reklamation eigentlich das Grundgeschäft und nicht das Zahlungsgeschäft betrifft.

Die genauen Voraussetzungen für "Chargebacks" werden in sehr umfangreichen Regelwerken der Kreditkartenorganisationen festgelegt (z. B. "Mastercard Chargeback Guide - Merchant Edition"). Darin sind auch die Fristen für solche Reklamationen festegelgt. Sie sollten Ihre Reklamation gegenüber dem Kreditkartenunternehmen jedenfalls möglichst bald nach dem Auftreten des Problems (spätestens innerhalb von drei bis vier Monaten nach der Zahlung) vornehmen. Außerdem sollten Sie vorher vorher mit dem:der Händler:in eine Einigung versucht haben. Auch im Fall einer Insolvenz des Zahlungsempfängers kann ein Antrag auf Rückerstattung von Erfolg gekrönt sein.

  • Link zu den "Mastercard Rules"
  • Link zu den "Visa Regeln und Richtlinien"

Sie können sich gegenüber Ihrem Kreditkartenunternehmen auf bestimmte Gründe aus dem Mastercard Chargeback Guide bzw. den Visa Rules (z. B. "Goods or Services Were Either Not as Described or Defective" oder "Cancelled Recurring Transaction") berufen (siehe auch "The Chargeback Gurus Guide to Chargeback Reason Codes").

In welchem Fall kann das Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung verweigern?

In manchen Fällen kann das Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung verweigern, obwohl Sie der Abbuchung nicht zugestimmt haben. Dazu zählen ...

Wie kann ich weitere missbräuchliche Abbuchungen von meiner Kreditkarte stoppen?

Um weitere missbräuchliche Abbuchungen zu verhindern, sollten Sie Ihre Kreditkarte sperren lassen.

Wie bezahle ich mit der Zahlungsart „Klarna“?

Bei der Zahlungsart „Klarna“ handelt es sich um einen Kauf auf Rechnung. Normalerweise müssen Sie daher bestellte Waren oder Dienstleistungen erst bezahlen...

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Letzte Änderung: 20.03.2024