Ich habe Facebook auf dem Handy. Gilt das Datenschutzrecht auch dafür?

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht für Datenverarbeitungen durch natürliche Personen bei rein persönlichen und familiären Tätigkeiten („Haushaltsausnahme“ oder „Household exemption“). Es darf aber kein Bezug zu einer beruflichen und wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen.

Eine private Tätigkeit ist zum Beispiel das Führen einer Kontaktliste auf dem Handy. Ob auch die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook dazu zählt, ist umstritten. Das Datenschutzrecht gilt aber sehr wohl für jene Unternehmen, die Soziale Netzwerke oder technische Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Diese müssen datenschutzrechtliche Pflichten einhalten.

Unterliegen auch Verantwortliche mit Sitz außerhalb der EU dem europäischen Datenschutzrecht?

Ja. Wenn sich Unternehmen an den europäischen Markt richten, unterliegen Sie dem europäischen Datenschutzrecht.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Eine Person ist identifiziert, wenn...

Wann liegt ein Personenbezug (personenbezogener Daten) vor?

Personenbezogene Daten müssen einen Bezug zu einer bestimmten oder zumindest bestimmbaren Person aufweisen, ansonsten würde es sich eben nicht um personenb...

Was sind „sensible Daten“?

Die DSGVO spricht nicht von sensiblen Daten, sondern von „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ und meint damit zum Beispiel die Herkunft, die sex...

Was sind pseudonymisierte Daten?

Pseudonymisierte Daten sind Daten, die ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können.

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Letzte Änderung: 20.03.2024