Ja. Wenn sich Unternehmen an den europäischen Markt richten, unterliegen sie dem europäischen Datenschutzrecht.
Steht die Datenverarbeitung damit im Zusammenhang, dass Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen angeboten werden (sei es auch kostenlos) oder das Verhalten betroffener Personen in der EU beobachtet wird, ist die DSGVO auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU anwendbar. Daher müssen sich auch Unternehmen mit Sitz in den USA an das europäische Datenschutzrecht halten.
Ein Suchmaschinen-Betreiber mit Sitz in den USA bietet seine Dienstleistungen auch Personen in der EU an. Der Suchmaschinen-Betreiber unterliegt den Verpflichtungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - auch, wenn er keine Niederlassung in der EU hat und sich seine gesamte Infrastruktur außerhalb der EU befindet. Die Aufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten können auch Strafen gegen den US-amerikanischen Suchmaschinen-Betreiber verhängen.
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Letzte Änderung: 20.03.2024