Was bedeutet mein Recht auf Auskunft?

Jede betroffene Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Sie können vom Verantwortlichen Auskunft über jene Daten verlangen, die der Verantwortliche über Sie verarbeitet. Auch wenn der Verantwortliche keine personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet, muss eine „Negativauskunft“ erteilt werden, also eine Bestätigung, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Wenn der Verantwortliche allerdings personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, muss er Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie über folgenden Punkte geben:

  • die Verarbeitungszwecke
     
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
     
  • die EmpfängerInnen oder Kategorien von EmpfängerInnen, an die personenbezogene Daten offengelegt wurden oder noch werden
     
  • die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
     
  • die Rechte bezüglich Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten, der Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder bezüglich eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
     
  • dass ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde besteht
     
  • alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, sofern diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden
     
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Im Gegensatz zu den Informationen, die Ihnen als betroffene Person bei der Erhebung Ihrer Daten zur Verfügung gestellt werden, erhalten Sie im Rahmen Ihres Auskunftsersuchens materielle Einblick in die verarbeiteten Daten beim Verantwortlichen (und gegebenenfalls der AuftragsverarbeiterInnen).

Der Student Jürgen beantragt bei einer Bank einen Kredit, um ein Auto kaufen zu können. Die Bank gewährt Jürgen allerdings keinen Kredit, weil eine automatisierte Bonitätsprüfung negativ ausfiel. Nach einem entsprechenden Ersuchen muss die Bank unter anderem Auskunft darüber geben, wie die Entscheidung über Jürgens fehlende Bonität zustande kam.  Außerdem muss die Bank darüber informieren, dass Jürgen eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde erheben kann.

Wie mache ich mein Auskunftsrecht geltend?

Das Auskunftsbegehren können Sie grundsätzlich formlos stellen. Sie müssen auch nicht begründen, wieso Sie eine Auskunft wollen. Die oder der Verantwortlic...

Was bedeutet mein Recht auf Berichtigung?

Als betroffene Person haben Sie das Recht unrichtige personenbezogener Daten wie eine alte Adresse berichtigen zu lassen. Grundsätzlich sind Verantwortlich...

Was bedeutet mein Recht auf Löschung?

Als betroffene Person können Sie verlangen, dass der Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich löscht, sofern keine Rechtsgrundlage für die...

Wie mache ich mein Recht auf Löschung geltend?

Einen Antrag auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie formlos stellen. Bei elektronischen Datenverarbeitungen sollte die Möglichkeit bestehen,...

Was bedeutet mein Recht auf „Vergessenwerden“?

Das Recht auf „Vergessenwerden“ ist dem Recht auf Löschung nicht ganz identisch: Das Recht auf „Vergessenwerden“ bezieht sich nur auf Ergebnisse in Suchmas...

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Letzte Änderung: 20.03.2024