Als betroffene Person haben Sie das Recht unrichtige personenbezogene Daten wie eine alte Adresse berichtigen zu lassen. Grundsätzlich ist der Verantwortliche aber ohnehin verpflichtet, unrichtige personenbezogene Daten zu berichtigen.
Beim Recht auf Berichtigung sind nur personenbezogene Informationen betroffen, die objektiv falsch sind. Subjektive Meinungen können hingegen nicht berichtigt werden.
Sie haben außerdem das Recht, dass unvollständige personenbezogene Daten durch eine ergänzende Erklärung vervollständigt werden. Dafür müssen aber die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt werden.
Kommt der Verantwortliche nicht innerhalb einer Frist von einem Monat oder (in begründeten Fällen) von drei Monaten Ihrem Ansuchen nach Berichtigung nach, können Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen.
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