Als betroffene Person können Sie verlangen, dass der Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich löscht, sofern keine Rechtsgrundlage für die Speicherung besteht.
Das Recht auf Löschung besteht nicht uneingeschränkt. Sie können Ihr Recht auf Löschung geltend machen, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
Ein Unternehmen erhält für eine Job-Ausschreibung sehr viele Bewerbungen. Sobald das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und die ausgeschriebene Stelle besetzt wurde, muss das Unternehmen die Bewerbungen der anderen BewerberInnen löschen. Das Unternehmen dürfte Bewerbungen nur dann weiter speichern, wenn die betroffenen Personen zuvor eingewilligt haben, dass die Bewerbung gespeichert werden darf, um sie für künftige andere Job-Ausschreibungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten müssen aber nicht gelöscht werden, wenn die Verarbeitung dieser für folgende Fälle erforderlich ist:
Ein Unternehmen erhält für eine Job-Ausschreibung sehr viele Bewerbungen. Nachdem sich das Unternehmen im Rahmen eines Auswahlverfahrens für eine Bewerberin entschieden hat, beschwert sich der abgewiesene Bewerber Xaver, dass er aufgrund seines Alters nicht ausgewählt worden sei und kündigt an, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Da das Unternehmen die Bewerbung von Xaver benötigt, um sich gegen die Schadenersatzansprüche zu verteidigen, darf es die Bewerbung von Xaver bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens weiterhin speichern.
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