Was kann ich tun, wenn die Datenschutzbehörde meine Beschwerde nicht behandelt oder meine Beschwerde abgewiesen wird?

Die Datenschutzbehörde muss Sie innerhalb von drei Monaten ab Einbringung der Beschwerde über den Stand und das Ergebnis der Ermittlungen informieren. Geschieht dies nicht, können Sie eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen.

Sie können auch eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen, wenn Ihre Beschwerde von der Datenschutzbehörde abgelehnt oder abgewiesen wurde. Eine solche Beschwerde ist in der Regel innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids der Datenschutzbehörde einzubringen.

Kann ich im Fall einer Datenschutzverletzung auch Schadenersatz geltend machen?

Ist durch eine Datenschutzverletzung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz gegen die Verantwortlichen...

Was regelt das Datenschutzrecht?

Das Datenschutzrecht regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und schützt Ihre Privatsphäre. Der Schutz personenbezogener Daten ist allerdings kein un...

Wer muss sich an das Datenschutzrecht halten?

Grundsätzlich muss sich jede Person, jedes Unternehmen, jede Behörde, jede Einrichtung und jede andere Stelle an das Datenschutzrecht halten.

Ich habe Facebook auf dem Handy. Gilt das Datenschutzrecht auch dafür?

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht für Datenverarbeitungen durch natürliche Personen bei rein persönlichen und familiären Tätigkeiten („Haushaltsau...

Unterliegen auch Verantwortliche mit Sitz außerhalb der EU dem europäischen Datenschutzrecht?

Ja. Wenn sich Unternehmen an den europäischen Markt richten, unterliegen Sie dem europäischen Datenschutzrecht.

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Letzte Änderung: 20.03.2024