Das Datenschutzrecht regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und schützt Ihre Privatsphäre. Der Schutz personenbezogener Daten ist allerdings kein unbeschränktes Recht. Es muss im Einzelfall gegen andere Rechte abgewogen werden.
Das Datenschutzrecht regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Unter einer Datenverarbeitung versteht man jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, das Ordnen, die Speicherung, die Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Übermittlung, die Verbreitung, den Abgleich, die Verknüpfung, das Löschen usw. Unter personenbezogenen Daten werden wiederum alle Informationen verstanden, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen.
Die zentrale Vorschrift des Datenschutzrechts ist die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtline 95/46/EG. Diese Verordnung wird auch „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“ genannt. Sie ist in allen EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbar. Die DSGVO lässt den EU-Mitgliedstaaten allerdings die Möglichkeit, einzelne Bereiche der DSGVO noch genauer zu regeln. Österreich hat davon teilweise Gebrauch gemacht und dazu das „Datenschutzgesetz“ (DSG) erlassen, das gemeinsam mit der DSGVO anzuwenden ist.
Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten ist allerdings kein unbeschränktes Recht. Es muss mit anderen Grundrechten in Einklang gebracht werden. Beispielsweise muss es gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit oder das Grundrecht auf freie Berufsausübung abgewogen werden.
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Letzte Änderung: 20.05.2021