Einen Antrag auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie formlos stellen. Bei elektronischen Datenverarbeitungen sollte die Möglichkeit bestehen, den Löschungsantrag elektronisch zu stellen. Das Löschungsersuchen sollte Angaben zu Ihnen und zum Grund für die Löschung enthalten.
Der Verantwortliche muss einen Antrag auf Löschung innerhalb eines Monats beantworten. Diese Frist kann im Einzelfall um zwei Monate verlängert werden. Sollte der Verantwortliche nach Prüfung des Antrags zum Ergebnis kommen, dass keine Löschpflicht besteht, muss er Ihnen innerhalb eines Monats sagen, wieso er die Löschung ablehnt. Gleichzeitig müssen Sie darüber informiert werden, dass Sie eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde erheben können.
Die Löschung ist die Vernichtung und jede Art der Unkenntlichmachung Ihrer personenbezogenen Daten und ist grundsätzlich unverzüglich vorzunehmen. Kann die Löschung nicht sofort erfolgen, weil diese aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten gemacht werden kann, muss zumindest die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten bis zu diesem Zeitpunkt eingeschränkt werden. Die Löschung ist auch dann vorzunehmen, wenn hiermit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist.
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