Grundsätzlich muss sich jede Person, jedes Unternehmen, jede Behörde, jede Einrichtung und jede andere Stelle an das Datenschutzrecht halten.
Das Datenschutzrecht unterscheidet zwischen folgenden zwei Parteien:
Dabei richtet sich das Datenschutzrecht vor allem an den „Verantwortlichen“. Sobald eine Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle (Verantwortliche) personenbezogene Daten einer natürlichen Person (der betroffenen Person) verarbeitet, unterliegt dieser „Verantwortliche“ dem Datenschutzrecht und muss sich an die Regeln des Datenschutzrechts halten.
Der Student Simon gibt im Zuge seiner Anmeldung bei einem Fitnesscenter seinen Namen, seine Adresse, seine E-Mail-Adresse, seinen Body-Mass-Index und seine Bankverbindung bekannt. Das Fitnesscenter verarbeitet die personenbezogenen Daten von Simon und ist daher „Verantwortlicher“ im datenschutzrechtlichen Sinn. Simon, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist hingegen die „betroffene Person“ im datenschutzrechtlichen Sinn. Das Fitnesscenter unterliegt als „Verantwortlicher“ den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen und darf die personenbezogenen Daten der „betroffenen Person“ Simon nur im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) verarbeiten. Simon kann hingegen seine Rechte als „Betroffener“ gemäß DSGVO und DSG (Recht auf Auskunft, Recht auf Löschung oder Ähnliches) in Anspruch nehmen.
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Letzte Änderung: 20.03.2024