Worüber muss ich vor einer Datenverarbeitung informiert werden?

Bevor Daten über Sie erhoben werden, müssen Sie beispielsweise über den Zweck der Datenverarbeitung, Ihre Rechte und über die Kontaktdaten des Verantwortlichen informiert werden.

Werden Ihre personenbezogenen Daten erhoben oder stellen Sie selbst Ihre Daten zur Verfügung, muss Sie der Verantwortliche über folgende Punkte informieren:

  • Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie von etwaigen VertreterInnen
     
  • gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
     
  • die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
     
  • gegebenenfalls die berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten an der Datenverarbeitung
     
  • gegebenenfalls die EmpfängerInnen oder Kategorien von EmpfängerInnen der personenbezogenen Daten
     
  • gegebenenfalls die Absicht, personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln (und gegebenenfalls einen Hinweis auf das nicht angemessene Datenschutzniveau in diesem Drittland)
     
  • die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
     
  • Ihre Rechte bezüglich Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit
     
  • wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligungserklärung beruht, das Bestehen eines Widerrufsrechts
     
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
     
  • ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob Sie als betroffene Person verpflichtet sind, die personenbezogenen Daten bereitzustellen und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte
     
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich „Profiling“ und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für Sie als betroffene Person
     
  • beabsichtigt die oder der Verantwortliche die Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck, muss dieser Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen kommuniziert werden

Die Informationen müssen erteilt werden, bevor die Daten tatsächlich erhoben werden. In welcher Form diese Informationen erteilt werden müssen, ist nicht speziell geregelt. Eine wohl zulässige Variante wäre, die wichtigsten Informationen unmittelbar anzugeben und mit Hilfe eines Links zu den übrigen Informationen zu verweisen. Die Informationen sollten jedenfalls vollständig, verständlich und leicht zugänglich sein und in einer klaren und einfachen Sprache gehalten sein.

Wurden personenbezogene Daten nicht bei Ihnen selbst, sondern bei einem Dritten erhoben, teilt der Verantwortliche Ihnen zusätzlich mit, welche Kategorien von Daten verarbeitet werden und aus welcher Quelle diese stammen. Das muss spätestens innerhalb eines Monats passieren, nachdem die personenbezogenen Daten eingelangt sind oder mit der ersten Mitteilung an Sie oder auch mit der ersten Offenlegung der Daten an andere EmpfängerInnen.

Der Student Paul beantragt bei einer Bank einen Kredit, um ein Auto kaufen zu können. Erfolgt die Entscheidung durch eine automatisierte Datenverarbeitung, muss ihn die Bank darüber informieren. Paul muss auch genaue Informationen dazu bekommen, durch welche Logik die Entscheidung getroffen wurde.

Was ist eine Datenschutzerklärung?

In einer Datenschutzerklärung informieren Verantwortliche die betroffenen Personen darüber, welche Datenverarbeitungen vorgenommen werden. Die betroffenen ...

An wen kann ich mich bei Verletzung meiner Rechte wenden?

Werden Ihre Rechte verletzt, können Sie sich als betroffene Person direkt an die österreichische Datenschutzbehörde wenden und dort eine Beschwerde einreic...

Wie kann ich eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde einreichen?

In Österreich können Sie die Beschwerde per Post oder E-Mail einreichen. Auf der Webseite der österreichischen Datenschutzbehörde finden Sie dafür ein Form...

Was passiert nachdem meine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelangt ist?

Die Datenschutzbehörde muss nach dem Einlangen einer Beschwerde die behauptete Datenschutzverletzung untersuchen. Besteht tatsächlich eine Datenschutzverle...

Wie hoch können die von der Datenschutzbehörde verhängten Geldbußen sein?

Die Datenschutzbehörde kann neben Maßnahmen, die eine Datenverletzung verhindern, auch Geldbußen einfordern. Die Geldbußen sollten in jedem Einzelfall wirk...

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Letzte Änderung: 20.05.2021