Das gesetzliche Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) gilt jedenfalls für Ihre Bestellungen bei Onlineshops mit Sitz in der EU. Aber auch wenn ein Onlineshop mit Sitz außerhalb der EU seine Tätigkeit auf Österreich ausrichtet, können Sie sich auch auf das gesetzliche Rücktrittsrecht berufen.
Sie können auch bei einem Vertrag mit einem Onlineshop mit Sitz außerhalb der EU vom Vertrag zurücktreten, wenn der Online-Shop seine Tätigkeit auf Österreich ausrichtet. Die folgenden Punkte sind Hinweise auf eine solche Ausrichtung. Sie müssen aber nicht allesamt vorliegen.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht gilt auch dann, wenn der ausländische Onlineshop in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hinweist, dass ausländisches Recht zur Anwendung gelangt. Denn eine solche Rechtswahl darf nicht dazu führen, dass Ihnen der Schutz des österreichischen Konsumentenschutzrechts und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes entzogen wird („Günstigkeitsvergleich“).
Aber Achtung: Auch wenn Ihnen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, ist es gegenüber ausländischen Onlineshops oft schwer durchsetzbar. Denn viele ausländische Onlineshops erkennnen das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht an und verweigern eine Rückzahlung des Kaufpreises. Außerdem sind manche ausländische Onlineshops gar nicht erreichbar, weil sie auf ihrer Website kein Impressum und keine Kontaktmöglichkeit anbieten. Sie mögen dann zwar ein gesetzliche Rücktrittsrecht haben, Sie können es aber praktisch kaum durchsetzen, weil das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat.
Tipp: Vor dem Einkauf bei einem unbekannten Online-Shop: Suchen Sie nach Erfahrungsberichten im Internet, achten Sie auf das Impressum und auf die Zahlungsarten!
Wenn Ihnen die Ausübung Ihres Rücktrittsrechts (= Widerrufsrechts) erschwert wird, versuchen Sie Ihr Geld über den Zahlungsdienstleister (zum Beispiel bei PayPal oder bei Ihrem Kreditkartenanbieter) zurückzuholen. Wenn Sie mit SEPA-Lastschrift bezahlt haben, können Sie diese binnen 8 Wochen rückgängig machen. Haben Sie noch nicht bezahlt, können Sie sich darauf berufen, dass der Vertrag durch Ihre Rücktrittserklärung aufgelöst wurde und daher keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht.
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Gesetzliches Rücktrittsrecht"? Sie haben eine andere Frage?