Ja, das gesetzliche Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) ist nicht auf Warenkäufe beschränkt. Sie können auch von online abgeschlossenen Verträgen über Dienstleistungen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen zurücktreten.
Sie können auch online abgeschlossene Verträge über Dienstleistungen widerrufen, beispielsweise Verträge über Sprachkurse, Handwerkerleistungen, Dating-Plattformen, Online-Dienstleistungen oder sonstige Dienstleistungen. Sie müssen aber folgende Besonderheiten beachten, wenn Sie von einem online abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag zurücktreten wollen:
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass mit der Erbringung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und hat das Unternehmen darauf damit begonnen, müssen Sie im Fall des Rücktritts den bis dahin bereits konsumierten Teil der Dienstleistungen bezahlen. Dies aber nur dann, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Rücktrittsrecht und die Verpflichtung zur Zahlung der anteiligen Kosten informiert wurden. Fehlt dieser Hinweis oder fehlt Ihr „ausdrückliches Verlangen“ nach einem vorzeitigen Beginn der Dienstleistung, dann müssen Sie die bereits erbrachten Dienstleistungen nicht bezahlen (§ 10 bzw. § 16 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz).
Wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist erbracht wird, und wurden die Dienstleistungen darauf vollständig erbracht, erlischt Ihr Rücktrittsrecht. Dies aber wiederum nur dann, wenn Sie den vorzeitigen Beginn der Dienstleistungen ausdrücklich verlangt haben und ordnungsgemäß über Ihr Rücktrittsrecht aufgeklärt wurden (§ 18 Abs 1 Z 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Sie müssen dem Unternehmen Ihre Kenntnisnahme dieser Information bestätigen. Fehlt diese Information oder Ihre Bestätigung, bleibt Ihr Rücktrittsrecht erhalten.
Martina hat online einen Malerbetrieb gefunden. Dort bucht Sie eine Malerin, die ihr Wohnzimmer ausmalen soll. Vor Beginn dieser Dienstleistung ruft Martina beim Unternehmen an und bittet um einen Termin am nächsten Tag („ausdrückliches Verlangen“). Die Malerin kommt am nächsten Tag und lässt Martina einen Zettel unterschreiben, auf dem die Kundin darauf hingewiesen wird, dass sie bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung kein Rücktrittsrecht mehr hat. Die Malerin ist spätabends mit dem Ausmalen fertig. Obwohl Martina die Dienstleistung online gebucht hat, hat sie hier kein Rücktrittsrecht mehr, da die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
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