Nein. Hotelbuchungen fallen in die Ausnahmebestimmungen zu „Freizeitdienstleistungen“. Hier besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht).
Bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, die an einem bestimmten Termin erbracht werden sollen, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht (siehe "Bei welchen Dienstleistungsverträgen habe ich kein gesetzliches Rücktrittsrecht?"). Das Unternehmen muss nämlich Kapazitäten freihalten, die es im Fall eines Rücktritts nicht ohne Weiteres wieder verwerten könnte (zum Beispiel kann nicht gleich ein weiterer Gast für das Hotelzimmer gefunden werden usw.). Daher besteht bei einer Hotelbuchung (Vertrag über die Beherbergung in einem Hotel in einem bestimmten Zeitraum) kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Achten Sie daher bei der Buchung eines Hotels darauf, ein Hotel mit einer Stornierungsmöglichkeit auszuwählen oder eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
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