Ob ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, hängt von der Art des Vertragsabschlusses ab. Die Art der Übergabe (Versendung oder Ladenabholung) ist irrelevant.
In der Praxis verwehren Unternehmen das Rücktrittsrecht immer wieder mit dem Hinweis, die Ware sei im Ladengeschäft abgeholt worden. Sie geben an, dass deshalb das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht gilt. Haben Sie den Vertrag aber online abgeschlossen, ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Es bleibt bei einem online abgeschlossenen Vertrag, auch wenn Sie die Ware aus dem Geschäft abholen.
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