Nein. Tickets fallen in die Ausnahmebestimmungen zu „Freizeitdienstleistungen“. Hier besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, die an einem bestimmten Termin stattfinden sollen, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht (siehe "Bei welchen Dienstleistungsverträgen habe ich kein gesetzliches Rücktrittsrecht?"). Das Unternehmen müsste nämlich Kapazitäten freihalten, die es im Fall eines Rücktritts nicht ohne Weiteres wieder verwerten könnte. Daher besteht bei einem Kauf von Konzert- oder Veranstaltungstickets kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Überlegen Sie beim Kauf von Konzert- oder Veranstaltungstickets daher eine Rücktrittsversicherung abzuschließen oder nur bei Unternehmen zu kaufen, die Ihnen vertraglich ein Rückgaberecht einräumen.
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