Wenn Sie eine Ware beschädigt oder unvollständig zurückschicken, kann der Onlineshop einen Wertersatz verrechnen. Ob eine Rücksendung ohne Originalverpackung eine Wertminderung darstellt, muss im Einzelfall beurteilt werden.
Sie dürfen ein online bestelltes Produkt zu Hause ausprobieren, um die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts zu prüfen. Sie dürfen normalerweise auch die Verpackung öffnen (siehe aber: Gesundheits- und Hygieneartikel), wenn Sie das Produkt anders gar nicht genau unter die Lupe nehmen können. Das Öffnen der Verpackung ist insbesondere dann unbedenklich, wenn ähnliche Produkte in Geschäften üblicherweise unverpackt gezeigt werden (z.B. Kleidung). Wenn Sie das Produkt zurücksenden, sollten Sie es nach Möglichkeit in der Originalverpackung zurückschicken.
Wenn Sie das Produkt ohne die Originalverpackung zurückschicken, kann das Unternehmen eventuell argumentieren, dass das Produkt einen Wertverlust erlitten hat. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn die Verpackung des Produkts ein wesentlicher Teil der Vermarktung ist und aus der Perpektive von Konsument:innen zum Wert des Produkts beiträgt. In diesem Fall könnte eine Rücksendung ohne Originalverpackung oder eine Beschädigung der Originalverpackung als Wertminderung der Ware selbst angesehen werden und das Unternehmen könnte Ihnen einen Wertersatz verrechnen (Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Richtlinie 2011/83/EU, Pkt. 5.5.4., S. 57).
Beispiel: Ein iPhone in der Original- Apple-Verpackung.
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